Ø Ob die BVen rechtmäßig waren, hat BAG nicht entschieden
Ø Nutzung pb MA-Daten zu techn. Testzwecken fällt nicht unter Erfüllung des Arbeitsvertrags (Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1. Buchst. b)
Ø Möglicher Zweck berechtigtes Interesses (Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1. Buchst. f)
Ø Dann aber strenge Prüfung
Ø Ob die BVen rechtmäßig waren, hat BAG nicht entschieden
Ø Nutzung pb MA-Daten zu techn. Testzwecken fällt nicht unter Erfüllung des Arbeitsvertrags (Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1. Buchst. b)
Ø Möglicher Zweck berechtigtes Interesses (Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1. Buchst. f)
Ø Dann aber strenge Prüfung
Der Betriebsrat kann da insb. Im Rahmen von §§ 96 ff BetrVG mitbestimmen. Bleibt der Arbeitgeber gar untätig, bietet § 97 Abs. 2 BetrVG einen Hebel.
Mehr dazu im Heft...
Der Betriebsrat kann da insb. Im Rahmen von §§ 96 ff BetrVG mitbestimmen. Bleibt der Arbeitgeber gar untätig, bietet § 97 Abs. 2 BetrVG einen Hebel.
Mehr dazu im Heft...
Die Pflicht zur Schaffung von KI-Kompetenz, also das Wissen um technische, rechtliche und ethische Zusammenhänge und die Fähigkeit, Auswirkungen zu erkennen, liegt beim AG. Dieser hat ein Konzept zu erstellen und auf dieser Basis dann umzusetzen, wobei die MB von BR zu beachten ist...
Die Pflicht zur Schaffung von KI-Kompetenz, also das Wissen um technische, rechtliche und ethische Zusammenhänge und die Fähigkeit, Auswirkungen zu erkennen, liegt beim AG. Dieser hat ein Konzept zu erstellen und auf dieser Basis dann umzusetzen, wobei die MB von BR zu beachten ist...