sfm-arbeitsrecht.de/htmlwp/wp-co...
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Nach Teil 1 zu grundsätzlichen Überlegungen zu Mitbestimmung im Kontext von DORA in #CuA 2025 Heft 4 S. 32f erschien nun im Mai S. 27ff der zweite Teil unter dem Titel „Mitbestimmte Sicherheit“. Hier werden die wichtigsten Themen aus dem DORA-Paket skizziert.
Nach Teil 1 zu grundsätzlichen Überlegungen zu Mitbestimmung im Kontext von DORA in #CuA 2025 Heft 4 S. 32f erschien nun im Mai S. 27ff der zweite Teil unter dem Titel „Mitbestimmte Sicherheit“. Hier werden die wichtigsten Themen aus dem DORA-Paket skizziert.
Art. 4 DSGVO geht vom Ziel der ausreichenden KI-Kompetenz aus und verpflichtet zu Maßnahmen, um dieses Ziel „sicherzustellen“. Das ist eine echte Verpflichtung (s.a. ErwGr 91).
Art. 4 DSGVO geht vom Ziel der ausreichenden KI-Kompetenz aus und verpflichtet zu Maßnahmen, um dieses Ziel „sicherzustellen“. Das ist eine echte Verpflichtung (s.a. ErwGr 91).
In CuA 2/2025 durfte ich zwei Entscheidungen besprechen.
1. MB Headset-Systemen (dazu an anderer Stelle)
2. DSGVO-Verstoß als Kündigungsgrund.
Das OLG München (31.07.2024 – 5 HK O 14476/21) hat die fristlose Entlassung eines Vorstands bestätigt. ...
In CuA 2/2025 durfte ich zwei Entscheidungen besprechen.
1. MB Headset-Systemen (dazu an anderer Stelle)
2. DSGVO-Verstoß als Kündigungsgrund.
Das OLG München (31.07.2024 – 5 HK O 14476/21) hat die fristlose Entlassung eines Vorstands bestätigt. ...
Kurz:
> Objekt der MB ist die Kombi aus Hard- und Software
> Das Mithören der Gespräche durch Vorgesetze ergibt hinreichenden Personenbezug
> GBR ist zuständig, es geht nach dem Systemaufbau
Kurz:
> Objekt der MB ist die Kombi aus Hard- und Software
> Das Mithören der Gespräche durch Vorgesetze ergibt hinreichenden Personenbezug
> GBR ist zuständig, es geht nach dem Systemaufbau
unter sfm-arbeitsrecht.de/htmlwp/wp-co...
unter sfm-arbeitsrecht.de/htmlwp/wp-co...
CuA Heft 11 S. 25-28
> Erforderlichkeit und Datenminimierung
> kein öffentlicher Aushang
> need-to-know-Prinzip
> keine gesonderte Einwilligung des Beschäftigten
> Rollen- und Berechtigungssystem entsprechend konfigurieren
> Dienstplan konkretisiert Arbeitspflicht
CuA Heft 11 S. 25-28
> Erforderlichkeit und Datenminimierung
> kein öffentlicher Aushang
> need-to-know-Prinzip
> keine gesonderte Einwilligung des Beschäftigten
> Rollen- und Berechtigungssystem entsprechend konfigurieren
> Dienstplan konkretisiert Arbeitspflicht
> Im Rahmen der Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen nach § 87 Abs. 1 Ziff. 6 BetrVG, die den Zweck hat, das allgemeine Persönlichkeitsrecht der beschäftigten zu schützen ...
> Im Rahmen der Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen nach § 87 Abs. 1 Ziff. 6 BetrVG, die den Zweck hat, das allgemeine Persönlichkeitsrecht der beschäftigten zu schützen ...