1. Man schafft einen mögl. Interessenkonflikt zwischen Unternehmen und GF.
2. Der mögliche Regressanspruch des Unternehmens gegen den GF, der seine mögl. persönliche Haftung mit dem Privatvermögen vor Augen geführt bekommt, kann Vergleichsbereitschaft enorm erhöhen.
1. Man schafft einen mögl. Interessenkonflikt zwischen Unternehmen und GF.
2. Der mögliche Regressanspruch des Unternehmens gegen den GF, der seine mögl. persönliche Haftung mit dem Privatvermögen vor Augen geführt bekommt, kann Vergleichsbereitschaft enorm erhöhen.