David Werdermann
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David Werdermann
@davidwerdermann.de
Verfahrenskoordinator bei @freiheitsrechte.org & Rechtsanwalt bei km8.legal. Gläserner Staat statt gläserne Menschen.
Ich beziehe mich gar nicht so sehr auf die Compact-Entscheidung (siehe dort aber Rn. 153 a.E. zu milderen Mitteln), sondern auf die inkonsistente Rspr der beiden BVerfG-Senate (links NPD II 2017, rechts Vereinsverbote 2018).
October 20, 2025 at 9:52 PM
Liebe Jugendliche, lasst euch vom Verteidigungsministerium nicht in die Irre führen. Ihr könnt die "Bereistschaftserklärung" auch schriftlich abgeben (und euch die dafür notwendigen Auslagen erstatten lassen).
August 27, 2025 at 4:51 PM
Das ist so nicht richtig wiedergegeben. Straftaten bis drei Jahre sind gerade keine besonders schweren Straftaten. Und Straftaten bis fünf Jahre nur unter bestimmten Voraussetzungen. Problem ist, dass der Gesetzgeber den Strafrahmen weitgehend frei festlegen kann.
August 9, 2025 at 10:50 AM
Gerichte können übrigens ihre Rechtsprechung ändern. Hat das Bundesverfassungsgericht heute in seiner Entscheidung zum Trojaner nach dem Polizeigesetz NRW an gleich zwei Stellen getan (einmal zugunsten, einmal zulasten des Grundrechtsschutzes). #Schwangerschaftsabbruch #Brosius-Gersdorf
August 7, 2025 at 7:50 PM
Diese Argumentation des Innenministeriums im Compact-Prozess ist absurd: Der Staat meint, ein Totalverbot einer Zeitung wäre erforderlich, weil er es selbst versäumt hat, Rechtsgrundlagen für gezielte Maßnahmen gegen einzelne Beiträge zu schaffen? /1
www.lto.de/recht/hinter...
June 11, 2025 at 10:22 PM
Hier berufen wir uns auf die BVerfG-Entscheidung zum Bayerischen Versammlungsgesetz sowie die Vorarbeiten von @hongmathias.bsky.social. Interessanterweise haben manche Länder die Strafbarkeit inzwischen besser geregelt, indem sie eine vorherige polizeiliche Anordnung verlangen.
March 21, 2025 at 6:09 PM
Die Verurteilung verletzt die Versammlungsfreiheit, weil § 21 VersG sie nicht als eingeschränktes Grundrecht zitiert (Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG). Die Strafnorm ist daher einschränkend auszulegen. Wir berufen uns auf neuere Rechtsprechung des BVerfG, die dem Zitiergebot neues Leben eingehaucht hat.
March 21, 2025 at 6:09 PM
Hiergegen richtet sich die Verfassungsbeschwerde. Wir rügen die Verletzung der Versammlungsfreiheit. Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Sitzblockaden von Art. 8 GG geschützt, wenn sie (auch) der Meinungskundgabe dienen.
March 21, 2025 at 6:09 PM
Die Sitzblockade, an der sich der Beschwerdeführer beteiligte, verzögerte den Aufzug der Pius-Brüder um ca. eine halbe Stunde. Hierfür wurde der Beschwerdeführer wegen „grober Störung“ einer Versammlung nach § 21 Versammlungsgesetz verurteilt.
March 21, 2025 at 6:09 PM
Der Beschwerdeführer beteiligte sich an Protesten gegen die christlich-fundamentalistische Pius-Bruderschaft, die jedes Jahr in Freiburg einen „Marsch für das Leben“ veranstalten. Der Protest setzte ein Zeichen für körperliche Selbstbestimmung und die Rechte von queeren Menschen und Andersgläubigen.
March 21, 2025 at 6:09 PM
2020 habe ich zusammen mit @jacquesbach.bsky.social und mit Unterstützung von @bijanmoini.de (@freiheitsrechte.org) Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen einer Sitzblockade eingelegt. Dieses Jahr will das BVerfG endlich entscheiden. Worum geht’s?
March 21, 2025 at 6:09 PM
Das sind übrigens die Ausführungen in der #Compact Verbotsverfügung zu möglichen milderen Mitteln. War offenbar selbst dem Bundesverwaltungsgericht zu dünn...
bverwg.de/de/pm/2024/39
August 14, 2024 at 1:29 PM
Endlich!
July 18, 2024 at 9:16 AM
Schließlich: Verbote müssen verhältnismäßig sein. Es muss erst versucht werden, gegen konkrete Beiträge vorzugehen, bevor ein ganzes Medium plattgemacht wird. Hat der EGMR bereits im Fall Ürper u.a. gegen die Türkei entschieden. 👇
hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-95...
July 16, 2024 at 7:08 AM
Im Fall von #Compact wahrscheinlich die kleinste Hürde, aber auch nicht einfach: Verfassungsfeindliche Beiträge in der Zeitung können nicht ohne Weiteres Redaktion/Verlag zugerechnet werden. Dazu das Bundesverfassungsgericht in der Entschedeidung zur Jungen Freiheit. 👇
July 16, 2024 at 7:07 AM
Das Innenministerium missbraucht das Vereinsgesetz, um eine Zeitung zu verbieten. Presserecht fällt in die Kompetenz der Länder. Die Pressegesetze kennen aber keine Grundlage für das Verbot ganzer Zeitungen (anders als noch ein Entwurf von 1952 👇).
freiheitsrechte.org/uploads/docu...
July 16, 2024 at 7:06 AM
Grundgesetz ausgedribbelt: Weil der sog. #Verfassungsschutz weiß, dass der Kapitalismus nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehört, behauptet er einfach, Linke würden Demokratie und Rechtsstaatlichkeit meinen, wenn sie Kapitalismus sagen.
June 18, 2024 at 1:45 PM
Die Höcker-Methode:

Wenn Journalist*innen das Recht brechen, dann darf man sie "bedrohen".

Wenn Journalist*innen sich an das Recht halten, dann "vermeiden" sie "geschickt", dass gegen sie vorgegangen werden kann.

🤷‍♂️
February 11, 2024 at 4:07 PM
Schöne Grüße zurück, auch vom Bundesverfassungsgericht. 👋
January 24, 2024 at 1:02 PM
Hinzu kommt, dass der Tatbestand des Einschleusen unbegleiteter Minderjähriger künftig auch bei uneigennütziger Hilfe erfüllt ist. Hier eine Synopse (die eigentlich das Innenministerium hätte liefern sollen 🙄 ):
January 17, 2024 at 1:18 PM
Vorgeschichte: Das Innenministerium hatte versucht, der Ampel in einer Formulierungshilfe eine krasse Verschärfung des Schleuserparagrafen unterzujubeln - versteckt in einem aberwitzigen Paragrafen-Wirrwarr. Betroffen wären u.a. Seenotretter*innen.
January 17, 2024 at 1:12 PM
Außerdem: Einreiseverbote, Lagerunterbringung, Residenzpflicht, Sachleistungen, Ausschluss von Integrationsleistungen und Ausbildungsduldung, Generalverdacht bei Vaterschaftsanerkennung usw. (ausführlich ZAR 2018, 11). Und wieder trifft es mit Moldau vor allem Rom*nja...
November 16, 2023 at 11:03 PM
Der letzte Satz ist wieder klar falsch. Die Strafbarkeit von Schleusungen mit Waffe (§ 96 Abs. 2 Nr. 3) und "Durchbruchsfällen" (neuer § 96 Abs. 2 Nr. 6) sind völlig unabhängig von der einfachen uneigennützigen Schleusung (§ 96 Abs. 1 Nr. 1 b)). Das BMI wirft alles in einen Topf.
November 12, 2023 at 7:14 PM
Dieser Satz ist richtig. Nur: Was, wenn die Staatsanwaltschaft das anders sieht? Der rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB) setzt eine Interessenabwägung voraus. Es reicht, wenn eine Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht bejaht. Durchsuchungen, Beschlagnahmen usw können folgen.
November 12, 2023 at 7:13 PM
Das ist Quatsch-Jura. Vorsätzlich handelt, wer weiß, dass er*sie den Tatbestand erfüllt. Seenotretter*innen wissen, was sie tun. Dass es ihnen nicht auf die Hilfe zur unerlaubten Einreise ankommt (Absicht) ist rechtlich egal. Lernt man im 1. Semester Jura.
November 12, 2023 at 7:12 PM