Andreas Neumann
@andreasneumann.bsky.social
Institut für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie; Themen: Telekommunikationsrecht, Eisenbahnrecht, Postrecht, Wettbewerbsrecht; Impressum: http://www.irnik.de/index.php5?direktmodus
In Rn. 46 ist von einem Gutachten eines Prof. K die Rede - und dort ließe sich über eine Schwärzung evtl. nachdenken.
October 11, 2025 at 8:09 PM
In Rn. 46 ist von einem Gutachten eines Prof. K die Rede - und dort ließe sich über eine Schwärzung evtl. nachdenken.
😂 Es könnte JEDE nationale Streitbeilegungsstelle sein! :-)
October 11, 2025 at 6:52 PM
😂 Es könnte JEDE nationale Streitbeilegungsstelle sein! :-)
Besonders überzeugend natürlich Fußnote 22. 😎
October 2, 2025 at 6:29 AM
Besonders überzeugend natürlich Fußnote 22. 😎
Das müsste man sich genauer ansehen. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass der Bund insoweit abschließend von seiner konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht hat, so dass diesbezüglich weitergehende Regelungen der Länder ausgeschlossen wären (Art. 72 I, Art. 74 I Nr. 22 GG).
September 28, 2025 at 10:21 AM
Das müsste man sich genauer ansehen. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass der Bund insoweit abschließend von seiner konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht hat, so dass diesbezüglich weitergehende Regelungen der Länder ausgeschlossen wären (Art. 72 I, Art. 74 I Nr. 22 GG).
Ja, so verstehe ich das. Die örtlichen Ordnungsämter können Gebührenverordnungen für das Anwohnerparken in Quartieren mit erheblichem Parkraummangel erlassen.
September 28, 2025 at 9:51 AM
Ja, so verstehe ich das. Die örtlichen Ordnungsämter können Gebührenverordnungen für das Anwohnerparken in Quartieren mit erheblichem Parkraummangel erlassen.
Das ist in der Tat eine wichtige Aussage, aber seit BVerfGE 1, 299, 312 (Urt. v. 21.5.1952 – Az. 2 BvH 2/52), rechtsmethodischer Standard. Über die Grenzziehung zwischen objektiver und subjektiver Methode herrscht im Einzelfall natürlich munterer Streit.
September 28, 2025 at 8:29 AM
Das ist in der Tat eine wichtige Aussage, aber seit BVerfGE 1, 299, 312 (Urt. v. 21.5.1952 – Az. 2 BvH 2/52), rechtsmethodischer Standard. Über die Grenzziehung zwischen objektiver und subjektiver Methode herrscht im Einzelfall natürlich munterer Streit.
Als kleine Ergänzung hierzu: Für Bonn ist insoweit § 4 S. 2 der NRW-Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung wichtig. Danach wird die Verordnungsermächtigung vom Land auf die örtlichen Ordnungsbehörden übertragen.
recht.nrw.de/lmi/owa/br_b...
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SGV § 4 (Fn 8) | RECHT.NRW.DE
Das offizielle Rechtsportal des Landes NRW mit den aktuellen Gesetzen und Erlassen des Landes NRW
recht.nrw.de
September 28, 2025 at 8:25 AM
Als kleine Ergänzung hierzu: Für Bonn ist insoweit § 4 S. 2 der NRW-Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung wichtig. Danach wird die Verordnungsermächtigung vom Land auf die örtlichen Ordnungsbehörden übertragen.
recht.nrw.de/lmi/owa/br_b...
recht.nrw.de/lmi/owa/br_b...
Es gibt eine Grundsatzentscheidung des BVerwG, der zufolge eine Staffelung der Gebühren nach der Größe des Fahrzeugs zulässig ist (Urt. v. 13.6.2023 - Az. 9 CN 2.22). (Im konkreten Fall waren die Gebührensprünge allerdings zu groß.)
www.bverwg.de/130623U9CN2....
www.bverwg.de/130623U9CN2....
BVerwG 9 CN 2.22, Urteil vom 13. Juni 2023 | Bundesverwaltungsgericht
www.bverwg.de
September 27, 2025 at 10:55 PM
Es gibt eine Grundsatzentscheidung des BVerwG, der zufolge eine Staffelung der Gebühren nach der Größe des Fahrzeugs zulässig ist (Urt. v. 13.6.2023 - Az. 9 CN 2.22). (Im konkreten Fall waren die Gebührensprünge allerdings zu groß.)
www.bverwg.de/130623U9CN2....
www.bverwg.de/130623U9CN2....
In the past, the Commission used to advocate for stricter unbundling rules. But Member States are rather reluctant. So let's see what the future may bring.
September 27, 2025 at 1:21 PM
In the past, the Commission used to advocate for stricter unbundling rules. But Member States are rather reluctant. So let's see what the future may bring.
I think it's both. Corporate culture can help to secure non-discriminatory decisions. However, public interest (and lawmakers/regulators) cannot rely on corporate culture alone. Especially in light of strong economic incentives to favour associated railway companies.
September 27, 2025 at 12:08 PM
I think it's both. Corporate culture can help to secure non-discriminatory decisions. However, public interest (and lawmakers/regulators) cannot rely on corporate culture alone. Especially in light of strong economic incentives to favour associated railway companies.