Emanuel V. Towfigh
@towfigh.bsky.social
Prof of Constitutional #Law, Empirical Legal Research, Law & Econ EBS Law School, Wiesbaden/Germany || Peking University School of Transnational Law || Max Planck Fellow || Co-EiC German Law Journal
Web: towfigh.net
Web: towfigh.net
Weitere Informationen aus eigener Anschauung gern privat. ;-)
August 27, 2025 at 3:27 PM
Weitere Informationen aus eigener Anschauung gern privat. ;-)
nicht selbst kirchensteuerpflichtig ist. Das Ganze ist – kaum zu glauben – sogar vom BVerfG sanktioniert… siehe www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/E... und zuletzt www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/P.... Jedes Bistum handhabt das anders.
Bundesverfassungsgericht - Entscheidung finden -
Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Heranziehung von glaubensverschiedenen Ehegatten zur Kirchensteuer oder zum besonderen Kirchengeld
www.bundesverfassungsgericht.de
August 27, 2025 at 3:27 PM
nicht selbst kirchensteuerpflichtig ist. Das Ganze ist – kaum zu glauben – sogar vom BVerfG sanktioniert… siehe www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/E... und zuletzt www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/P.... Jedes Bistum handhabt das anders.
Wie hier schon geschrieben wurde, ist das mE nur im Sonderfall des „besonderen Kirchgelds“ der Fall: wenn der kirchenangehörige kein (nennenswertes) eigenes Einkommen hat, wird dieses anhand des Gesamteinkommens beider Ehegatten ermittelt, sofern der/die „besserverdienende“ Ehepartner*in…
August 27, 2025 at 3:27 PM
Wie hier schon geschrieben wurde, ist das mE nur im Sonderfall des „besonderen Kirchgelds“ der Fall: wenn der kirchenangehörige kein (nennenswertes) eigenes Einkommen hat, wird dieses anhand des Gesamteinkommens beider Ehegatten ermittelt, sofern der/die „besserverdienende“ Ehepartner*in…
Thank you for your very kind words, Nandor!!
November 21, 2024 at 10:20 AM
Thank you for your very kind words, Nandor!!
Reposted by Emanuel V. Towfigh
Sehr umfassend und in drei Teilen diskutierte @hongmathias.bsky.social Parteiverbot, Grundrechtsverwirkung und Verfassungstreue. Es sei „höchste Zeit, die Instrumente der streitbaren Demokratie gegen Landesverbände der AfD einzusetzen.“ 4/10
verfassungsblog.de/grundrechtsv...
verfassungsblog.de/grundrechtsv...
Grundrechtsverwirkung und Parteiverbote gegen radikale AfD-Landesverbände (Teil I)
Das demokratische Haus in Deutschland brennt. Es ist höchste Zeit, die Instrumente der streitbaren Demokratie gegen Landesverbände der AfD einzusetzen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidr...
verfassungsblog.de
October 17, 2024 at 6:05 AM
Sehr umfassend und in drei Teilen diskutierte @hongmathias.bsky.social Parteiverbot, Grundrechtsverwirkung und Verfassungstreue. Es sei „höchste Zeit, die Instrumente der streitbaren Demokratie gegen Landesverbände der AfD einzusetzen.“ 4/10
verfassungsblog.de/grundrechtsv...
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Nein, bei mir wird man nichts zu einem „vorgegebenen Gemeinwohl“ finden, auch nicht implizit. Im Gegenteil: Ich bin eher Prozeduralist (etwa mit Fabian Wittreck). Und „irritiert“ muss man nicht gleich sein von einer nicht einmal expliziten Aussage; vielleicht nur nicht so brillant vorgetragen. 😉
October 22, 2024 at 5:49 PM
Nein, bei mir wird man nichts zu einem „vorgegebenen Gemeinwohl“ finden, auch nicht implizit. Im Gegenteil: Ich bin eher Prozeduralist (etwa mit Fabian Wittreck). Und „irritiert“ muss man nicht gleich sein von einer nicht einmal expliziten Aussage; vielleicht nur nicht so brillant vorgetragen. 😉
Danke für die Blumen! *hat tip*
January 28, 2024 at 4:36 PM
Danke für die Blumen! *hat tip*
Frohe Weihnachten! 🎄 (4/4)
December 26, 2023 at 6:22 AM
Frohe Weihnachten! 🎄 (4/4)
Relevant, weil sich dadurch religionspolitische Spielräume mit Blick auf #Konkordatslehrstühle und #theologische #Fakultäten eröffnen.
NJW 52/2023, S. 3769 ff. & beck-online.beck.de?bcid=y-300-z... (€). (3/4)
NJW 52/2023, S. 3769 ff. & beck-online.beck.de?bcid=y-300-z... (€). (3/4)
December 26, 2023 at 6:20 AM
Relevant, weil sich dadurch religionspolitische Spielräume mit Blick auf #Konkordatslehrstühle und #theologische #Fakultäten eröffnen.
NJW 52/2023, S. 3769 ff. & beck-online.beck.de?bcid=y-300-z... (€). (3/4)
NJW 52/2023, S. 3769 ff. & beck-online.beck.de?bcid=y-300-z... (€). (3/4)
Es geht um die Frage, wie sich Gesetzgeber von religionsverfassungsrechtlichen Verträgen lösen können, selbst wenn diese keine Kündigungsmöglichkeit vorsehen. Spoiler: Das geht durch einfaches Parlamentsgesetz (#Treaty #Override). (2/4)
December 26, 2023 at 6:20 AM
Es geht um die Frage, wie sich Gesetzgeber von religionsverfassungsrechtlichen Verträgen lösen können, selbst wenn diese keine Kündigungsmöglichkeit vorsehen. Spoiler: Das geht durch einfaches Parlamentsgesetz (#Treaty #Override). (2/4)