Christoph Rheinschmitt
Christoph Rheinschmitt
@rheinschmitt.bsky.social
Doktorand | Umwelt- und Planungsjurist am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in Leipzig
Aber damit ist doch auch eine Koalition CDU/BSW in den Korridor der Möglichkeiten vorgerückt
June 18, 2024 at 11:59 AM
läge es ja eigentlich nahe, dass Waldbesitzer / Vorhabenträger gegen die Vorschrift im Waldgesetz vorgehen, wie auch schon beim pauschalen, technologiespezifischen Verbot von Windenergieanlagen im Wald im 3. Thüringer Waldrechtsänderungsgesetz, womit sie erfolgreich waren.
January 12, 2024 at 1:54 PM
Die Regionalpläne sind erst in Aufstellung und sollten entsprechend auf die Waldrechtsänderung abgestimmt werden. Das erhöht den Druck auf das Offenland. Wenn eine Region doch den Wald überplant und es sich herausstellt, dass die Waldflächen aufgrund der Norm nicht nutzbar sind,
January 12, 2024 at 1:51 PM
geben wird. Insofern wirkt die Waldrechtsänderung mittelbar auf die Planung, die nun darauf reagieren muss.
January 12, 2024 at 9:35 AM
Das heißt, Bestandspläne müssten innerhalb eines Jahres neu aufgestellt werden. Hier stellt sich aber vielmehr das Problem, dass sich die Planungsgrundlage grundsätzlich verändert, weil sich die Potenzialfläche verringert, wenn der Wald ausfällt, weil absehbar ist, dass es später keine Genehmigung
January 12, 2024 at 9:35 AM
Nach § 4 Abs. 2 S. 1 WindBG sind Pläne anrechenbar, "sobald" und "solange" der Plan wirksam ist. Wenn ein Gericht dessen Unwirksamkeit feststellt, bleiben die Flächen 1 Jahr weiter anrechenbar. Bei Bestandsplänen droht Funktionslosigkeit, wenn sie nicht mehr verwirklicht/vollzogen werden können.
January 12, 2024 at 9:34 AM
Aber ja - der Weg über das Planungsrecht ist der richtige Ansatz. Die Länder können weiterhin den Wald schützen, indem sie natur- oder waldschutzrechtliche Schutzgebiete ausweisen. Die müssen dann auch in der Planung berücksichtigt werden. Am Ende müssen die Flächenziele eingehalten werden.
January 12, 2024 at 8:47 AM
Verantwortlich für die Landesplanung ist die Landesregierung und die ist nicht gegen Wind im Wald eingestellt und außerdem darum bemüht, über die Raumordnung/Landesplanung die Flächenbeitragswerte aus dem WindBG einzuhalten, wozu der Wald einen erheblichen Anteil beitragen kann (33,4% des Landes)
January 12, 2024 at 8:44 AM
January 11, 2024 at 8:22 PM