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Strafrecht von der Dunklen Seite (#TeamResopal) - nur ein mieser, kleiner, unwichtiger System-Troll im Weingarten des Rechts.
*die deutschen Verhältnisse zu loben
November 26, 2025 at 1:21 PM
Du musst die Anzahl der Emojis😀😀😀 schon ein bisschen variieren ♥️♥️♥️♥️♥️♥️!!! Und außerdem Ausrufezeichen einfügen. Erst mit diesen klugen Tipps 🥸 erzielt man die echten 👍👍👍👍 Familien-WhatsApp-Gruppen-Vibes (👨‍👩‍👧‍👧)!!!
November 21, 2025 at 4:17 PM
Der ganze Artikel ist sinnlos. Natürlich wurde im Strafbefehl Vorsatz unterstellt - sonst hätte das Gericht ihn gar nicht erlassen dürfen. Ob bzw. welche Erkenntnisse es zum Vorsatz gab, ob bzw. wie er sich im Ermittlungsverfahren geäußert hat, warum kein Einspruch kam - das bleibt alles unklar.
November 21, 2025 at 3:03 PM
Dieser Vergleich hört sich ja erstmal ganz schlüssig an, nur: sowohl Linke als auch Grüne sind radikal gestartet und haben sich seither ziemlich kontinuierlich in Richtung Mitte bewegt.

Bei der AfD ist das genau umgekehrt, und es gehört schon viel Ignoranz dazu, diesen Unterschied zu übergehen.
November 21, 2025 at 2:22 PM
Zumal es "so eine Situation" auch schlicht nicht gibt: Die Konstellation "gehörlose 12Jährige läuft mit 2 Messern auf Polizeibeamte zu" ist (anders als ein Auffahrunfall) einfach keine alltägliche Standardsituation, bei der man seriös mit irgendwelchen Erfahrungsgrundsätzen argumentieren könnte.
November 18, 2025 at 5:50 PM
Entschuldigung, aber das ist alles sinnloses Fischen im Trüben. Es geht um einen ganz konkreten Fall, und da sind allgemeine Ausführungen zu der Frage, was in so einer Situation regelmäßig gilt, einfach sinnlos.
November 18, 2025 at 5:50 PM
Unter anderem ist es falsch, wenn Megyn Kelly die Vorliebe zu 15jährigen als sexuelle Präferenz beschreibt ("they're into..."): es gibt afaik keine sexuelle Präferenz für 15jährige. Es gibt aber Menschen, die sich am liebsten junge Opfer aussuchen, weil die besonders vulnerabel sind.
November 15, 2025 at 10:13 AM
Nachtrag: Habe jetzt gesehen, dass @nataschastrobl.bsky.social|s Posting wohl (auch) eine Reaktion auf den Versuch (in den USA) war, diese Taten zu relativieren: bsky.app/profile/nata.... Diese Relativierung ist widerlich und falsch, aber es hilft nichts, sie mit falschen Begriffen zu kritisieren.
Falls ihr euch fragt wie es gerade so auf MAGA-Seite läuft.

Trumps größte Unterstützerin Megyn Kelly rechtfertigt jetzt erwachsene Männer, die 15jährige vergewaltigen.
Megyn Kelly: "I know somebody very close to this case…Jeffrey Epstein, in this person's view, was not a pedophile…He was into the barely legal type, like he liked 15 year old girls…He wasn't into like 8 year olds…There's a difference between a 15 year old and a 5 year old."
November 15, 2025 at 10:00 AM
Ja, zum Beispiel
November 14, 2025 at 3:50 PM
Deshalb sollte man diese Taten nicht als "Pädophilie" bezeichnen, sondern als das, was sie vermutlich tatsächlich sind: sexualisierte Gewalt durch Täter, die sich bewusst und gezielt besonders junge und vulnerable Opfer ausgesucht haben.
November 14, 2025 at 3:46 PM
2. Vor allem aber: Pädophilie ist eine sexuelle Präferenz. Viele Pädophile begehen nie Missbrauchstaten, und viele Missbrauchstäter suchen sich ihre Opfer nicht aufgrund pädophiler Neigungen aus, sondern weil diese Opfer (u.a. aufgrund des Alters) verfügbar, verletzlich und manipulierbar sind.
November 14, 2025 at 3:46 PM
1. "Pädo" bezieht sich auf Kinder vor oder am Anfang der Pubertät. Im Epstein-Skandal und bei den Vorwürfen gegen Gaetz geht es um Opfer, die zwar auch sehr jung, aber wohl (überwiegend) nicht mehr am Anfang der Pubertät waren.
November 14, 2025 at 3:46 PM
Zu diesen Punkten habe ich mich nicht geäußert, weil ich von Beamtenrecht nicht wirklich Ahnung habe und zu dem Thema daher nichts Erhellendes beitragen kann.

(Liest sich aber prinzipiell plausibel)
November 10, 2025 at 2:19 PM
Hab ich vergessen. Passt im Ergebnis aber auch eher nicht, weil er ja nicht wirklich andere dazu aufruft.
November 9, 2025 at 8:10 PM
4. Und außerdem: §§ 22, 33 KunstUrhG wegen Veröffentlichung des Bildes. Das ist vielleicht die überraschendste Norm, aber auch die IMO am einfachsten zu bejahende.
November 9, 2025 at 8:01 PM
3. Es bleibt § 185 StGB (Beleidigung) als Auffangtatbestand - Argument: Heidi R wird beschrieben als jemand, die Schläge verdient. Kann man so sehen, ist aber nicht eindeutig. Ich tendiere dazu, die Beleidigung zu bejahen - andere Auffassung aber wohl auch vertretbar.
November 9, 2025 at 7:55 PM
2. An sich gut passt § 140 Nr 2 StGB (Billigung von Straftaten). Nur: Drygala beschreibt (und billigt) "nur" eine einfache Körperverletzung - Faustschläge gegen Heidi R. Das reicht für § 140 nicht.
November 9, 2025 at 7:40 PM
1. Dass § 131 StGB (Gewaltdarstellung) nicht passt, habe ich schon geschrieben. Ich verstehe die Argumentation - Foto und Text kombiniert deuten Gewalt an - aber andeuten reicht in dem Kontext halt nicht.
November 9, 2025 at 7:35 PM
Passt nicht, weil das Foto selbst keine Gewalttätigkeit darstellt.
November 9, 2025 at 11:39 AM
Weiß nicht
November 7, 2025 at 6:32 PM