Realität ist DAS:
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Servicetweets - derzeit noch auf X:
https://x.com/Pflegeherz12/status/1756714336892973082
www.justiz.nrw/BS/lebenslag...
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Dazu etwas zu den befürchteten Kosten!
Für Versicherte, Leistungsempfänger und behinderte
Dazu etwas zu den befürchteten Kosten!
Für Versicherte, Leistungsempfänger und behinderte
Ich begleite und betreue Betroffene seit nunmehr 40 Jahren! In all den Jahren habe ich eines hassen gelernt: Die Sesselfurzer, sprich Sozialversicherungsfachangestellte in diversen
Ich begleite und betreue Betroffene seit nunmehr 40 Jahren! In all den Jahren habe ich eines hassen gelernt: Die Sesselfurzer, sprich Sozialversicherungsfachangestellte in diversen
Die höchstrichterliche Rechtsprechung stellt klar, dass die tatsächlichen Lebens- und Wohnverhältnisse zu berücksichtigen sind und ein Hilfsmittel, das im häuslichen Umfeld nicht nutzbar ist, nicht ausreichend ist (vgl. u. a. BSG,
Die höchstrichterliche Rechtsprechung stellt klar, dass die tatsächlichen Lebens- und Wohnverhältnisse zu berücksichtigen sind und ein Hilfsmittel, das im häuslichen Umfeld nicht nutzbar ist, nicht ausreichend ist (vgl. u. a. BSG,
2. Ärztliche Verordnung und ärztliche Feststellung der Erforderlichkeit (§ 73 Abs. 2 Nr. 7 SGB V):
Die medizinische Notwendigkeit und die konkreten Anforderungen an das
2. Ärztliche Verordnung und ärztliche Feststellung der Erforderlichkeit (§ 73 Abs. 2 Nr. 7 SGB V):
Die medizinische Notwendigkeit und die konkreten Anforderungen an das
1. Anspruch auf das verordnete, zweckmäßige Hilfsmittel (§ 33 SGB V):
1. Anspruch auf das verordnete, zweckmäßige Hilfsmittel (§ 33 SGB V):
Der behandelnde Arzt hat daher zu Recht einen faltbaren Elektrorollstuhl mit entnehmbarem Akku verordnet. Dies stellt die medizinische Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit sicher.
Der behandelnde Arzt hat daher zu Recht einen faltbaren Elektrorollstuhl mit entnehmbarem Akku verordnet. Dies stellt die medizinische Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit sicher.
Da der Vermieter aus Brandschutzgründen das Abstellen eines schweren Standard-E-Rollstuhls im Treppenhaus verbietet und der Akku in der Wohnung geladen werden muss, ist ein solches Modell objektiv nicht nutzbar.
Da der Vermieter aus Brandschutzgründen das Abstellen eines schweren Standard-E-Rollstuhls im Treppenhaus verbietet und der Akku in der Wohnung geladen werden muss, ist ein solches Modell objektiv nicht nutzbar.
Ein Hilfsmittel ist nicht ausreichend, wenn es wegen der tatsächlichen Wohnsituation nicht eingesetzt werden kann.
Die individuellen Lebensumstände des Versicherten
Ein Hilfsmittel ist nicht ausreichend, wenn es wegen der tatsächlichen Wohnsituation nicht eingesetzt werden kann.
Die individuellen Lebensumstände des Versicherten
Ein Hilfsmittel ist jedoch nur zweckmäßig, wenn es im individuellen häuslichen Umfeld tatsächlich nutzbar ist.
Ein Hilfsmittel ist jedoch nur zweckmäßig, wenn es im individuellen häuslichen Umfeld tatsächlich nutzbar ist.
Gut, Schlaumeier!
hierzu die derzeitige Rechtslage:
Gut, Schlaumeier!
hierzu die derzeitige Rechtslage:
Hintergrund: Der Hausarzt des Betroffenen (#MECFS) hat einen elektr. Rollstuhl rezeptiert und sogar explizit ein Modell gewählt, das den Anforderungen entspricht. Im Genehmigungsverfahren spielt
Hintergrund: Der Hausarzt des Betroffenen (#MECFS) hat einen elektr. Rollstuhl rezeptiert und sogar explizit ein Modell gewählt, das den Anforderungen entspricht. Im Genehmigungsverfahren spielt