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Krpfl. - Med./Pfleg. Bubble: SARS-CoV-2, LC, PCS, ME/CFS, PAIS, Studien.
Realität ist DAS:
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🖤
November 26, 2025 at 8:38 AM
Exakt SO geht das, jepp!
November 25, 2025 at 6:42 PM
Und das u.a. auch wieder etwas, was viele nicht begreifen möchten. Ziel der Wirtschaft und vermutlich auch Politik ist, soziale Bindungen zu zerstören. Der "moderne Arbeitnehmer" reist der Arbeit hinterher, hat nirgendwo Wurzeln und kann daher die Gemeinschaft der Familien nicht mehr so gut nutzen.
November 25, 2025 at 4:36 PM
21/1 By the way... in einem anderen Fall haben wir die Versorgung mit einem geeigneten Hilfsmittel übrigens aktuell gerade durchgesetzt!
November 25, 2025 at 10:03 AM
20/1 Nehmt das bitte gerne und knallt es diesen Kapsköppen an den Kopf. Eine andere Sprache verstehen Leute mit solcher Gesinnung nämlich nicht! Sollten solche Leute dann gar arrogant, frech und/oder manipulativ auffahren, sagt es ihnen auch exakt so!
November 25, 2025 at 10:03 AM
19/1 Menschen ist das Verfahren vor den Sozialgerichten grundsätzlich kostenfrei, sofern sie in dieser jeweiligen Eigenschaft am Verfahren beteiligt sind:

www.justiz.nrw/BS/lebenslag...
Muss man Gerichtskosten zahlen? | NRW-Justiz
Webportal des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
www.justiz.nrw
November 25, 2025 at 10:03 AM
18/1 Im Extremfall kann ohne weitere Ankündigung die notwendige gerichtliche Durchsetzung (u. a. Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 86b SGG) beim Sozialgericht eingeleitet werden!

Dazu etwas zu den befürchteten Kosten!
Für Versicherte, Leistungsempfänger und behinderte
November 25, 2025 at 10:03 AM
17/1 wohl in der Hoffnung, AntragstellerInnen geben irgendwann entnervt auf. Mich widert derartiges Gedankengut derart an, dass ich am liebsten ganze Wagenladungen mit Backsteinen pfeffern möchte!
November 25, 2025 at 10:03 AM
17/1 sozialen Einrichtungen und somit explizit auch Krankenkassen treffen an ihren "grünen Tischen" lebensferne Entscheidungen, obwohl ihnen ganz offensichtlich das nötige Fachwissen und Kenntnisse zur Sozialgesetzgebung fehlt. Sie behaupten eben einfach Dinge,
November 25, 2025 at 10:03 AM
16/1 oder dort nicht geladen werden kann, nicht geeignet, den individuellen Bedarf zu decken.

Ich begleite und betreue Betroffene seit nunmehr 40 Jahren! In all den Jahren habe ich eines hassen gelernt: Die Sesselfurzer, sprich Sozialversicherungsfachangestellte in diversen
November 25, 2025 at 10:03 AM
15/1 Urteil vom 16.09.2004, B 3 KR 15/04 R). Mehrere Entscheidungen bekräftigen, dass die Zweckmäßigkeit auf den Einzelfall abzustellen ist (vgl. u. a. Entscheidungen aus 2004, 2008, 2017). Danach ist ein schweres Standard-E-Rollstuhlmodell, das nicht in der Wohnung untergestellt
November 25, 2025 at 10:03 AM
14/1 3. Rechtsprechung des Bundessozialgerichts:

Die höchstrichterliche Rechtsprechung stellt klar, dass die tatsächlichen Lebens- und Wohnverhältnisse zu berücksichtigen sind und ein Hilfsmittel, das im häuslichen Umfeld nicht nutzbar ist, nicht ausreichend ist (vgl. u. a. BSG,
November 25, 2025 at 10:03 AM
13/1 Hilfsmittel (z. B. faltbar, entnehmbarer Akku) sind durch die ärztliche Verordnung bestimmt. Die Krankenkasse kann die ärztliche Feststellung nicht durch pauschale „Standard“-Anforderungen ersetzen.
November 25, 2025 at 10:03 AM
12/1 dann ausreichend, wenn es im tatsächlichen häuslichen Umfeld die angestrebte Funktion erfüllt.

2. Ärztliche Verordnung und ärztliche Feststellung der Erforderlichkeit (§ 73 Abs. 2 Nr. 7 SGB V):

Die medizinische Notwendigkeit und die konkreten Anforderungen an das
November 25, 2025 at 10:03 AM
11/1 Nach § 33 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Hilfsmittel, die erforderlich sind, um eine Behinderung auszugleichen bzw. eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Entscheidend ist die Eignung und Zweckmäßigkeit im konkreten Einzelfall: Ein Hilfsmittel ist nur
November 25, 2025 at 10:03 AM
10/1 Begründung – rechtliche Grundlagen und Anwendung auf den Einzelfall:
1. Anspruch auf das verordnete, zweckmäßige Hilfsmittel (§ 33 SGB V):
November 25, 2025 at 10:03 AM
9/1 Damit ist es nicht zweckmäßig im Sinne des § 33 SGB V und erfüllt den Behinderungsausgleich nicht.
Der behandelnde Arzt hat daher zu Recht einen faltbaren Elektrorollstuhl mit entnehmbarem Akku verordnet. Dies stellt die medizinische Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit sicher.
November 25, 2025 at 10:03 AM
8/1 sind zwingend zu berücksichtigen.

Da der Vermieter aus Brandschutzgründen das Abstellen eines schweren Standard-E-Rollstuhls im Treppenhaus verbietet und der Akku in der Wohnung geladen werden muss, ist ein solches Modell objektiv nicht nutzbar.
November 25, 2025 at 10:03 AM
7/1 Das hat das Bundessozialgericht mehrfach klargestellt, u. a. im Urteil vom 16.09.2004, B 3 KR 15/04 R:

Ein Hilfsmittel ist nicht ausreichend, wenn es wegen der tatsächlichen Wohnsituation nicht eingesetzt werden kann.
Die individuellen Lebensumstände des Versicherten
November 25, 2025 at 10:03 AM
6/1 Nach § 33 SGB V besteht Anspruch auf ein Hilfsmittel, das geeignet und zweckmäßig ist, um die bestehende Behinderung konkret auszugleichen.
Ein Hilfsmittel ist jedoch nur zweckmäßig, wenn es im individuellen häuslichen Umfeld tatsächlich nutzbar ist.
November 25, 2025 at 10:03 AM
5/1 ausreichend. Alles andere würde von der Kasse abgelehnt.

Gut, Schlaumeier!
hierzu die derzeitige Rechtslage:
November 25, 2025 at 10:03 AM
4/1 die BKK in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst das Spiel der Zermürbung. Einerseits wird unterstellt, der Betroffene sei ja gar nicht mehr in der Lage, ein solches Hilfsmittel zu bedienen. Andererseits sei ein Zusatzmodul für einen Standardrollstuhl vollkommen
November 25, 2025 at 10:03 AM
3/1 Die Infos hier lassen sich aber auf nahezu alle anderen Hilfsmittel übertragen!

Hintergrund: Der Hausarzt des Betroffenen (#MECFS) hat einen elektr. Rollstuhl rezeptiert und sogar explizit ein Modell gewählt, das den Anforderungen entspricht. Im Genehmigungsverfahren spielt
November 25, 2025 at 10:03 AM