Peter Walter
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Peter Walter
@peterwalter.bsky.social
Jurist
Mitglied des Bundesvorstandes @neuerichter.bsky.social
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Da gibt es auch kleine Betriebe auf lokaler Ebene und es ist vollkommen in Ordnung, sich um diese Bereiche zu kümmern, zum Schutz der ordnungsgemäß arbeitenden Betriebe und der Beschäftigungsbedingungen, aber es ist einmal mehr bezeichnend, dass der Fokus diesen eher kleinen Strukturen gilt.
November 11, 2025 at 6:57 AM
Seit es dieses Internet gibt, kann ich mir noch weniger merken.
November 11, 2025 at 12:34 AM
Politisch wirkmächtig artikulierte Interessen führen dazu, dass Ressourcen abgebaut werden, zum Beispiel bei den Steuerprüfer*innen, oder sogar, wie vorliegend bei den Parkverstößen, Normen gar nicht erst angewandt und Verstöße offen geduldet werden. (5/5)
November 9, 2025 at 12:42 AM
Spürbare Veränderungen infolge des Urteils des BVerwG vom 6.6.2024 - Az.: 3 C 5.23 - sind bisher nahezu Fehlanzeige. Es zeigt sich daran, dass nicht nur die Gesetzeslage, sondern auch die Intensität der Verfolgung straf- und bußgeldrechtlicher Bestimmungen interessengeleitet ist. (4/5)
November 9, 2025 at 12:42 AM
Das BVerwG hat festgestellt, dass § 12 Abs. 4 StVO Anlieger*innen ein individuelles Schutzrecht eröffne. Die verantwortlichen Straßenverkehrsbehörden hätten zu dessen Erfüllung zwar Ermessen, von diesem müsse jedoch fehlerfrei Gebrauch gemacht werden. (3/5)
www.bverwg.de/060624U3C5.2...
BVerwG 3 C 5.23, Urteil vom 06. Juni 2024 | Bundesverwaltungsgericht
www.bverwg.de
November 9, 2025 at 12:42 AM
Das Gehwegparken ist nach § 12 Abs. 4 StVO unzulässig und gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 12 StVO, § 24 Abs. 1 und 3 Nr. 5 StVG als Ordnungswidrigkeit bußgeldbewehrt. Die Verstöße werden gleichwohl seit Jahren geduldet, dies zum Nachteil anderer Gehwegnutzer*innen. (2/5)
November 9, 2025 at 12:42 AM