luvo5.bsky.social
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Irgendwas mit Jura § Unabhängiger Christ-Demokrat § Konservativ § Europäer § Katholik § 🇪🇺🇩🇪, NRW - stand with Ukraine🇺🇦 and Israel 🇮🇱!
des Rundfunkbeitrages empfehlen, wie sie es z.B. 2015 getan hat und es dann auch - zurückhaltender, weil man zukunftssicher sein sollte - erfolgt ist (vgl. www.ndr.de/der_ndr/zahl...).
Jetzt muss Karlsruhe wieder entscheiden, weil die Länder es sich bequem machen.
Rundfunkbeitrag wird auf 17,50 Euro gesenkt
Der monatliche Beitrag pro Haushalt für Fernsehen, Radio und Internet soll ab 2015 auf 17,50 Euro sinken. Das haben die Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag beschlossen.
www.ndr.de
November 19, 2024 at 2:26 PM
Hier läge der Hebel, den Finanzbedarf zu senken, statt die verfassungsrechtliche Pflicht zu verletzen, den Finanzbedarf zu decken.
Zukünftige Einsparungen sind kein Argument für eine Unterfinanzierung jetzt. Sind die Einnahmen am Ende zu hoch, wird die KEF in einigen Jahren eben eine Senkung
November 19, 2024 at 2:26 PM
Der Programmauftrag wird durch den sogenannten Medienstaatsvertrag (unabhängig von dieser Frage hier) definiert, den die Länder ebenfalls reformieren wollen (www.tagesschau.de/inland/regio...). Das ist aber alles noch nicht beschlossen und bis dahin gilt die derzeitige Rechtslage natürlich fort.
Rheinland-Pfalz: Ministerpräsidenten beschließen Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll künftig deutlich weniger Programme haben. Darauf haben sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten auf ihrer Konferenz in Leipzig geeinigt. Keine Einigung ...
www.tagesschau.de
November 19, 2024 at 2:26 PM
Wollen die Länder eine Beitragssenkung, müssen sie den Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ändern (dabei die verfassungsrechtlich gebotene Grundversorgung, die keine Minimalversorgung ist, wahren), denn der ist Maßstab des Rundfunkbeitrags, nicht andersherum.
November 19, 2024 at 2:26 PM
angemessene Finanzausstattung zusteht.
Die Bundesländer politisieren hier einmal mehr (beim letzten Mal war es nur Sachsen-Anhalt, jetzt sind es auch noch andere Länder) eine Frage, über die es keine politische Diskussion geben kann, weil der Rahmen verfassungsrechtlich vorgegeben ist.
November 19, 2024 at 2:26 PM
Die Länder müssen diese Empfehlung durch eine Anpassung des RundfunkBEITRAGS(!)-Staatsvertrags umsetzen. Sie haben dabei aber nach der Rechtsprechung des BVerfG (Urteil von 2007, 1 BvR 2270/05) nur einen extrem begrenzten Ermessensspielraum, weil den Rundfunkanstalten verfassungsrechtlich eine
November 19, 2024 at 2:26 PM
Für die Finanzausstattung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks in Deutschland (ARD, ZDF und Deutschlandradio + Spartenprogramme) ist ein Gremium namens #KEF (kef-online.de) verantwortlich. Die haben die Erhöhung ab 2025 schon im Februar (kef-online.de/presse/detai...) empfohlen.
Startseite . Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
Das Internetportal der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
kef-online.de
November 19, 2024 at 2:26 PM