Als könnten nur Verfassungsrichter den einfachen Wortlaut des Art. 16 I 1 GG auslegen. Dafür hätte ich nichtmal mein Jurastudium gebraucht, da reicht einfaches Lesen.
Als könnten nur Verfassungsrichter den einfachen Wortlaut des Art. 16 I 1 GG auslegen. Dafür hätte ich nichtmal mein Jurastudium gebraucht, da reicht einfaches Lesen.