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Selbstbestimmter Verlust nach Art. 16 I S. 2 GG ist nicht die fremdbestimmte verbotene Entziehung nach Art. 16 I S. 1 GG und genau diese schlägt Merz vor.
January 15, 2025 at 6:44 PM
Reposted by JonOfUs
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January 10, 2025 at 12:06 PM
endlich rente
January 7, 2025 at 11:26 AM
wichtig!
January 6, 2025 at 3:08 PM
hatte ich nicht vor, aber danke für den Tipp 🫶
January 6, 2025 at 3:08 PM
Witzig gemeint aber es ist sehr sehr gut und wichtig, dass wir das absolut nicht können
January 6, 2025 at 7:54 AM
Lol, klingt nach einem großen Schöpflöffel deutschen Kleingeistes.
Als könnten nur Verfassungsrichter den einfachen Wortlaut des Art. 16 I 1 GG auslegen. Dafür hätte ich nichtmal mein Jurastudium gebraucht, da reicht einfaches Lesen.
January 6, 2025 at 7:53 AM
Bei einem Verlust ja, nicht aber bei einem verbotenen Entzug.
January 6, 2025 at 3:15 AM
Die Staatsangehörigkeit darf auch Menschen nicht entzogen werden, die Straftaten begangen haben. Es gibt einen Unterschied zwischen Entzug (Art. 16 I 1 GG) und Verlust (Art. 16 I 2 GG) und der ist wichtig.
January 6, 2025 at 12:01 AM
wie lieb!
January 5, 2025 at 11:02 PM
3000 sind schonmal 🫶
January 5, 2025 at 10:20 PM
Auch dann verbietet Art. 16 I 1 GG eine Entziehung der Staatsangehörigkeit.
January 5, 2025 at 10:14 PM
na klar schaffen wir das
January 4, 2025 at 9:18 PM
Was wirklich die Meinungsfreiheit gefährdet, ist die Macht, sich mit Geld eine Plattform zu kaufen und sie von einem Debattenort in eine rechtsextreme Kampagnenmaschine umzubauen, in der Hass und Desinformation nicht nur geduldet, sondern unterstützt werden.
January 4, 2025 at 8:10 PM
vielleicht die kommentare lesen und zu dem schluss kommen, dass es den hinweis schon gab, galigrü
January 3, 2025 at 11:29 PM
muss ja
January 3, 2025 at 10:13 PM
Wird in Zukunft gemacht 🫶
January 3, 2025 at 9:31 PM