Baden-Württemberg für die Leichtigkeit des Radverkehrs
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat im Oktober 2025 einen Erlass veröffentlicht, der den Radverkehr erleichtern soll.
Ich finde zwei Aspekte bemerkenswert. Zum einen geht es um Umlaufsperren und Sperrpfosten, zum anderen um die Kennzeichnung von Radwegen ohne Benutzungspflicht, die nicht zugleich auch Schrittgeschwindigkeit anordnet.
Sperren sind für den Radverkehr gefährlich, zum einen, weil es auch breitere Räder gibt - Lastenräder, Dreiräder, vierrädrige Tandems etc. -, zum anderen, weil wir mit unseren Rädern heute schneller fahren als früher. Zitat: "Der Erlass stellt deshalb fest, dass auf Pfosten, Poller, Umlaufsperren oder Schranken grundsätzlich, wo möglich, verzichtet werden solle. Mit dem Erlass nicht übereinstimmende Verkehrseinrichtungen und -hindernisse seien zu ändern oder zu entfernen." Bei Umlaufsperren dort, wo Radwege eine Straße überqueren, solle dann zum Beispiel die Geschwindigkeit auf der Straße begrenzt werden.
Ich denke, dass es uns in der Rad-Community einige Mühe machen wird, die Sperrpfosten, die ja meist gegen unrechtmäßigen Autoverkehr aufgestellt worden sind, wegzubekommen, etwa auf dem Ferdinand-Leitner-Steg, der als Gehweg Rad frei ausgeschildert ist, oder auf den Rad- und Fußbrücken am Pragsattel. Und eine Umlaufsperre, die das Tempo des Radverkehrs bremsen soll und auch muss, wie an der Unterführung unter der Aubrücke von und zum Max-Eyth-See, kann eigentlich nicht entfernt werden, ohne Fußgänger:innen in Gefahr zu bringen.
Besonders interessant und folgenreich finde ich jedoch Idee für die Kennzeichnung nicht benutzungspflichtiger Radwege. >>WeiterlesenAb dem dritten Tag nach Erscheinen werden Kommentare von mir händisch freigegeben. Sonst habe ich zu viele Spams.