Georg Jonas
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Georg Jonas
@jonas1955.bsky.social
Apotheker. Erhalt des Gesundheitswesens.
Demokratie
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Sehr schön😊
Ich lese #UnterDenAugenDesStaates über #CumEx Betrug. Schon Anfang der 90er wurde (nicht) ermittelt: „Ermittlungstätigkeit in einem Umfang anfallen wird, die in Anbetracht der angespannten Personal -und Arbeitssituation von der hiesigen Steuerfahndungsstelle nicht allein zu leisten sein wird“
November 11, 2025 at 1:15 PM
Reposted by Georg Jonas
International ko­ordiniertes Vorgehen von Strafverfolgung und Finanzaufsicht und Financial Intelligence Unit gegen mutmaßliche Betrugs- und Geldwäschenetzwerke!

Sein Sie bitte immer im Netz vorsichtig und informieren Sie sich!
Das schützt!
#Kriminalität

www.bka.de/SharedDocs/K...
„Operation Chargeback“
Die Landeszentralstelle Cybercrime (LCZ) der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und das Bundeskriminalamt (BKA) sind am 04.11.2025 in Deutschland und acht weiteren Ländern gegen drei weltweit agierende Betrugs- und Geldwäschenetzwerke vorgegangen. Dabei wurden mehr als 60 Objekte durchsucht und insgesamt 18 Haftbefehle im In- und Ausland vollstreckt. Der Vorwurf: missbräuchliche Verwendung der Kreditkartendaten von über 4 Millionen Karteninhaberinnen und -inhabern aus 193 Ländern in der Zeit von 2016 bis 2021. Die Beschuldigten sollen betrügerisch erlangte Kreditkartendaten genutzt haben, um mehr als 19 Millionen Abonnements über professionell betriebene Schein-Webseiten abzuschließen. Diese Webseiten – insbesondere für Streaming-, Dating- und Unterhaltungsangebote – dienten ausschließlich dem Zweck, Kreditkarten der Geschädigten mit entsprechenden Gebühren zu belasten. Die monatlich abgebuchten Beträge wurden dabei bewusst klein gehalten und mit kryptischen Verwendungszwecken versehen. Dadurch konnten viele Kreditkarteninhaber die Abbuchungen nicht eindeutig zuordnen oder erkannten die unberechtigte Abbuchung nicht. Zudem stehen die Beschuldigten in Verdacht, zur Abwicklung von Zahlungen die Infrastruktur vier großer deutscher Zahlungsdienstleister missbräuchlich genutzt zu haben. Der Finanzplatz Deutschland diente den Tätern somit als zentrale Stelle zur Vereinnahmung und Verteilung der betrügerisch erlangten Gelder. In Deutschland durchsuchten Ermittler 29 Objekte in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Dabei waren über 250 Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts, der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, der BaFin und der Steuerfahndung im Einsatz. Es wurden fünf Haftbefehle vollstreckt. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wurden allein in Deutschland Vermögenswerte in Höhe von 35 Millionen Euro gesichert. Die wichtigsten Zahlen: Über 300 Millionen Euro Gesamtschaden (tatsächliche Belastung der Kreditkarten) Rund 750 Millionen Euro Versuchsschaden (Fälle, in denen die Täter Abonnements generierten, aber keine Belastung der Kreditkarte möglich war, weil die Karte z. B. veraltet war) Rund 2.000 Fake-Internetseiten (insbesondere Streaming-, Dating- und Unterhaltungsangebote) Mehr als 19 Millionen Fake-Abos Über 4 Millionen betroffene Karteninhaberinnen und -inhaber Über 500 Scheinfirmen Seit Dezember 2020 geführtes Ermittlungsverfahren Das von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und dem BKA geführte Ermittlungsverfahren richtet sich gegen insgesamt 44 Beschuldigte, darunter 36 männliche und acht weibliche Personen, aus unterschiedlichen Herkunftsländern im Alter zwischen 32 und 70 Jahren. Den bisherigen Erkenntnissen zufolge lassen sich folgende Personengruppen unterscheiden: 28 mutmaßliche Mitglieder der Betrugsnetzwerke 6 ehemalige Mitarbeitende deutscher Zahlungsdienstleister 5 Vermittler 4 sogenannte „Crime-as-a-Service“-Anbieter zur Bereitstellung von Scheinfirmen 1 selbständiger Risk Manager Das Ermittlungsverfahren beruht auf Analyseergebnissen der deutschen Financial Intelligence Unit (FIU). Die FIU hatte aus zahlreichen einzelnen Verdachtsmeldungen verschiedener Verpflichteter ein auffälliges Muster erkannt, das später zur Identifizierung der Haupttäter führte, und an die Strafverfolgungsbehörden sowie an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übermittelt worden ist. Behördenübergreifende Zusammenarbeit führte zum Erfolg Mit der „Operation Chargeback“ konnten die deutschen Strafverfolgungsbehörden nun in einem der bisher umfangreichsten Ermittlungsverfahren wegen banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrugs sowie Geldwäscheverdachts einen bedeutender Ermittlungserfolg im Zusammenhang mit internationalem Finanzbetrug erzielen. Dabei wurden die Ermittlungsbehörden von der Financial Intelligence Unit (FIU) als geldwäscherechtliche Zentralstelle fortlaufend durch den Austausch finanzbezogener Erkenntnisse mit ausländischen Partner-FIUs unterstützt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) begleitete die Ermittlungen mit Maßnahmen gegen Geldwäsche im digitalen Zahlungs-verkehr. Die enge Zusammenarbeit mit Behörden in Großbritannien, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Singapur, Spanien, den Vereinigten Staaten und Zypern sowie die Unterstützung von Eurojust und Europol ermöglichten ein international koordiniertes Vorgehen. Das Verfahren zeigt die enge Verknüpfung von verdächtigen mutmaßlichen Betrugshandlungen und Geldwäsche über den internationalen Zahlungsverkehr. Es belegt zugleich die Wirksamkeit der behördenübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgung, Finanzaufsicht und der FIU. Missbrauch von Zahlungsdienstleistern Für die Vereinnahmung der Kreditkartenzahlungen nutzten die Beschuldigten die Infrastruktur zugelassener Zahlungsdienstleister, da nur diese berechtigt sind, Kreditkartentransaktionen im regulären Zahlungsverkehr abzuwickeln. Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen besteht der Verdacht, dass die Täter zu diesem Zweck vier große deutsche Zahlungsdienstleister kompromittierten. Diese wurden gezielt eingesetzt, um betrügerische Umsätze in den legalen Zahlungsverkehr einzuschleusen. Sechs der Beschuldigten, Personen mit deutscher, kanadischer und österreichischer Staatsangehörigkeit, sollen bewusst mit den Betrugsnetzwerken zusammengearbeitet haben. Dabei handelte es sich um ehemalige Führungskräfte, teils der betroffenen Zahlungsdienstleister, teils aus den Bereichen Risikomanagement, Vertrieb und Compliance. Von innen heraus sollen die Zahlungsdienstleister erhebliche Umsätze erzielt haben, unter anderem über Gebühren aus Rückbelastungsverfahren (sogenannte Chargeback-Gebühren). Scheinfirmen zur Verschleierung betrügerischer Aktivitäten Zur Verschleierung ihrer Aktivitäten sollen die Beschuldigten eine Vielzahl von Scheinfirmen eingesetzt haben; größtenteils Limited-Gesellschaften mit Sitz in Großbritannien und Zypern. Jede dieser Firmen soll zwischen drei und fünf betrügerische Webseiten betrieben haben. Insgesamt wurden mehrere hundert Scheinfirmen und über 2.000 Webseiten identifiziert. Die Firmenstrukturen sollen über sogenannte „Crime-as-a-Service“-Anbieter bezogen worden sein. Diese stellten vollständige Unternehmenspakete bereit, einschließlich Handelsregistereintrag, formaler Geschäftsführung und der erforderlichen Know-Your-Customer-Unterlagen. Zahlreiche der als formell eingetragenen Geschäftsführer eingesetzten Personen sollen über den tatsächlichen Hintergrund der Geschäftstätigkeit keine Kenntnis gehabt und lediglich geringe Vergütungen erhalten haben. Durch die von der Tätergruppierung gesteuerte Aufteilung der Kreditkartentransaktionen auf viele Scheinfirmen (sogenanntes Load-Balancing) konnten Rückbelastungsquoten (Chargebacks) niedrig gehalten werden. So sollte verhindert werden, dass Kreditkartenorganisationen aufgrund erhöhter Reklamationsraten betrügerische Händler sperrten. Betrugsnetzwerken wurde manipulierte Software zur Verfügung gestellt Ein weiterer Tatkomplex betrifft den Einsatz einer Software zur Risikoprüfung und Betrugsprävention. Nach bisherigen Ermittlungen arbeitete einer der Vermittler mit dem Verantwortlichen eines in Deutschland und Großbritannien ansässigen Softwareunternehmens zusammen, das regulär Programme zur Betrugsprävention im Zahlungsverkehr anbietet. In diesem Fall soll die Software manipuliert und den Betrugsnetzwerken zur Verfügung gestellt worden sein, um die Risikoprüfung zugunsten der Scheinhändler zu beeinflussen. Gegen einen deutschen Staatsangehörigen besteht in diesem Zusammenhang der Verdacht der Beteiligung an den Taten. Verschleierte Transaktionen Die vereinnahmten Gelder sollen über mehr als 2.000 Bankkonten in Deutschland weitergeleitet und verschleiert worden sein. Zur Geldwäsche soll bei einem der involvierten Zahlungsdienstleister eine speziell programmierte Software installiert worden sein, die den Transfer unrechtmäßig vereinnahmter Gelder über virtuelle Konten ermöglichte. Diese Anwendung erlaubte es, Transaktionen so zu verschleiern, dass Empfängerinstitute den tatsächlichen Absender nicht erkennen konnten. Nach bisherigem Ermittlungsstand wurden so mehr als 100.000 Geldwäschetaten mit einem Volumen von bislang mehr als 150 Millionen Euro begangen. Begriffserklärung Vermittler Der Tatverdacht richtet sich u. a. gegen den Gründer und weitere Mitarbeiter einer Firma, die sich auf die Vermittlung sog. Hoch-Risiko-Kunden im E-Commerce spezialisierte. Als sogenannte „Independent Sales Organisation“ (ISO) fungierte das Unternehmen als externer Vertriebspartner der Zahlungsdienstleister. Während ISOs in der Theorie als vorgelagerte Instanz zur Händlerakquise und -prüfung fungieren, zeigen die Ermittlungen, dass der Vermittler in diesem Fall entscheidend dazu beitrug, dass kriminell agierende Scheinhändler einen Zugang zum internationalen Zahlungsverkehr erhielten. „Crime-as-a-Service“ Bezeichnet ein kriminelles Geschäftsmodell, bei dem Kriminalität als Dienstleistung angeboten wird – ähnlich wie bei legalen „as-a-Service“-Modellen in der IT (z. B. Software-as-a-Service). Im vorliegenden Fall ergaben die Ermittlungen, dass sogenannte „Corporate Service Provider“ Dienstleistungen rund um die Gründung und Verwaltung einer Vielzahl von Scheinhändlern im Ausland erbrachten und auf diese Weise wesentlich zum Taterfolg beitrugen. Risk Manager Ein Risk Manager im Finanzwesen ist verantwortlich für die Erkennung, Bewertung, Steuerung und Überwachung finanzieller Risiken, um die wirtschaftliche Stabilität, Rentabilität und die Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorgaben eines Unternehmens sicherzustellen. Ziel ist es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Risiko und Ertrag zu erreichen und mögliche Verluste zu begrenzen. FAQ und Hinweise zum Schutz vor Kreditkartenbetrug Welche Risiken bestanden für Privatpersonen durch die fraglichen Zahlungsdienstleistungen? Für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht das Risiko, dass Zahlungen über betrügerische Internetseiten, unter missbräuchlicher Nutzung ihrer Zahlungsinformationen, abgewickelt werden, ohne dass sie dies zunächst bemerken. Die betroffenen Zahlungsdienstleister sollen teilweise Transaktionen für betrügerische Händler ermöglicht haben, deren Internetangebote nicht echt waren. Dadurch können unberechtigte Abbuchungen auf Kreditkartenabrechnungen erscheinen, die nur schwer zuzuordnen sind. Es ist möglich, dass sensible Zahlungsdaten in betrügerische Hände geraten sind und dass Rückbelastungen unrechtmäßiger Abbuchungen (sogenannte Chargebacks) erschwert werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher regelmäßig ihre Abrechnungen prüfen und bei unklaren Abbuchungen sofort ihre Bank oder Kreditkartenorganisation informieren. Was kann man tun, wenn man vermutet, geschädigt worden zu sein? Betroffene, die auf ihrer Kreditkarten- oder Kontoabrechnung unberechtigte Abbuchungen feststellen, sollten schnell handeln: 1. Bank oder Kreditkartenunternehmen informieren: Melden Sie die verdächtige Abbuchung unverzüglich Ihrer Bank oder Ihrem Kreditkartenanbieter. Dort kann ein sogenanntes Chargeback (Rückbelastungsverfahren) eingeleitet werden. In der Regel ist dies innerhalb von acht Wochen, bei Kreditkarten meist bis zu 120 Tagen nach der Abbuchung möglich. 2. Karte sperren: Falls ein Missbrauch vermutet wird, sollte die betroffene Karte sofort über den zentralen Sperr-Notruf 116 116 gesperrt werden. 3. Beschwerde und Anzeige: Wenn der Verdacht besteht, dass es sich um betrügerische Internetseiten oder missbräuchliche Zahlungsdienstleistungen handelt, kann eine Strafanzeige bei der örtlichen Polizei oder Staatsanwaltschaft erstattet werden. Die Anzeige kann auch online über die Internetwache des jeweiligen Bundeslandes erfolgen. Wird die Staatsanwaltschaft Maßnahmen ergreifen, um bereits entstandene finanzielle Schäden bei Betroffenen zu beheben oder zu kompensieren? Ja. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat im Rahmen des Verfahrens umfangreiche vorläufige vermögensabschöpfende Maßnahmen in Millionenhöhe eingeleitet. Ziel dieser Maßnahme ist es, die durch mutmaßliche Straftaten erlangten Vermögenswerte zu sichern, damit sie später – soweit möglich – zur Entschädigung der Geschädigten verwendet werden können. Die sogenannte Vermögensabschöpfung ist in den §§ 73 ff. der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Sie ermöglicht es, Taterträge oder deren Gegenwert bereits während des Ermittlungsverfahrens vorläufig zu sichern, etwa durch Kontenpfändungen oder Beschlagnahme von Vermögensgegenständen. Nach einer Verurteilung können diese Vermögenswerte eingezogen und im weiteren Verfahren an die Geschädigten ausgekehrt werden. Wie werden die Verbraucherinnen und Verbraucher künftig vor solchen betrügerischen Zahlungsabwicklungen geschützt? Kriminelle sind sehr einfallsreich und kennen viele Wege, an das Geld ihrer Opfer zu kommen. Die Täter nutzen dabei regelmäßig das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher aus. Für vorgetäuschte Finanzgeschäfte veröffentlicht die BaFin regelmäßig Warnungen und Hinweise auf ihrer Webseite. Darüber hinaus sollten Nutzerinnen und Nutzer bei Geschäften im Internet ein gesundes Misstrauen an den Tag legen. Betrüger locken die Kunden mit meist hochprofessionell wirkenden Scheinangeboten auf ihre Plattformen. Jeder sollte sich deshalb gründlich über Online-Anbieter informieren, bevor er Daten im Internet preisgibt. Beispiele wie Täter vorgehen und wie man sich dagegen schützen kann, finden sich auf der BaFin-Website. Seit dem 9. Oktober 2025 gilt zudem die Pflicht für alle Kreditinstitute, eine Empfängerüberprüfung bei Überweisungen durchzuführen – auch als IBAN-Namensabgleich oder Verification of the Payee (VoP) bezeichnet. Diese dient auch dazu, Betrugsfälle bei Überweisungen zu verhindern. Die BaFin hat Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher auf ihrer Website veröffentlicht.  Wie kann man prüfen, ob Zahlungen von den fraglichen Unternehmen verarbeitet wurden? Verbraucherinnen und Verbraucher sollten bei Online-Angeboten, insbesondere bei vermeintlichen Gewinnspielen oder Abo-Seiten, aufmerksam bleiben. Warnsignale sind etwa ungewöhnliche oder wiederkehrende Abbuchungen, kryptische Buchungstexte, fehlende Kontaktdaten oder Webseiten, die nur über direkte Links erreichbar sind. Seriöse Anbieter verlangen keine Vorauszahlungen für Gewinne und setzen Verbraucher nicht unter Zeitdruck. Im Zweifel gilt: Keine persönlichen Daten eingeben, keine Zahlungen leisten und Kreditkartenabrechnungen regelmäßig überprüfen. Hier eine Liste mit auffälligen Verwendungszwecken. Auf welche Warnsignale sollte man achten, um betrügerische Zahlungsaufforderungen frühzeitig zu erkennen? Der verantwortungsvolle Umgang mit persönlichen Daten ist ein entscheidender Faktor zur Sicherheit im Zahlungsverkehr. Geben Sie daher vertrauliche Informationen möglichst ausschließlich auf verifizierten und geschützten Plattformen an und reagieren Sie mit besonderer Vorsicht auf verdächtige E-Mails sowie Nachrichten oder Links, die zur Preisgabe sensibler Daten auffordern. Achten Sie auf Warnsignale wie beispielsweise: - unklare Absenderadressen - unerwartete Gewinnbenachrichtigungen im Zusammenhang mit Gewinnspielen - Vorauszahlungen für vermeintliche Gewinne oder Postsendungen - erhöhter Handlungsdruck im Zusammenhang mit unerwarteten Zahlungsaufforderungen  Prüfen Sie die Echtheit solcher Mitteilungen sorgfältig und wenden Sie sich im Zweifelsfall direkt an Ihre Bank oder den offiziellen Kundendienst. Gibt es Fristen oder besondere Vorgehensweisen, die Betroffene bei der Meldung von Zahlungsproblemen beachten müssen? Ja, in Bezug auf Lastschriften. Eine Rückbuchung ist nur möglich, wenn der Zahler seinen Anspruch innerhalb von acht Wochen nach der Belastungsbuchung geltend macht. Bei unberechtigten Lastschriftabbuchungen beträgt die Frist zur Geltendmachung des Anspruchs 13 Monate. Welche Rolle spielen Zeugenaussagen und Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei den Ermittlungen? Zeugenaussagen sind für die Aufklärung von Straftaten von entscheidender Bedeutung, da sie den Strafverfolgungsbehörden regelmäßig den ersten konkreten Ansatzpunkt für Ermittlungshandlungen liefern. Es ist wichtig, dass Hinweise möglichst frühzeitig erfolgen. Darüber hinaus kann auch die unautorisierte Abbuchung scheinbar geringfügiger Beträge einen strafrechtlich relevanten Vorgang darstellen. Zögern Sie also nicht, neben der Benachrichtigung Ihrer Bank, eine Strafanzeige bei der örtlichen Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Ihr Beitrag kann entscheidend zur Aufklärung und Prävention von Straftaten und somit zu mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr beitragen. Welche Schritte werden unternommen, dass sich solche Betrugsfälle nicht wiederholen? Ein wichtiger Schritt, um Betrug zu erschweren, ist die seit Oktober 2025 geltende Empfängerüberprüfung bei Überweisungen. Vor der Freigabe einer Überweisung muss die ausführende Bank prüfen, ob der angegebene Name mit dem zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt. Der bzw. die Überweisende erhält dann das Ergebnis der Prüfung und kann entscheiden, die Zahlung freizugeben oder nicht. Darüber hinaus warnt die BaFin auf ihrer Website vor unseriösen Online-Plattformen und gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern Tipps im Umgang mit sensiblen Daten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung, in der Pressemitteilung von Europol und auf den Seiten der BaFin und der FIU.
www.bka.de
November 11, 2025 at 9:07 AM
Da sieht man doch das Problem: Politiker wie #Söder agieren völlig abgehoben gegen die (schlauere) Gesellschaft.
#Wäremepumpe #Heizgesetz
Warum ist das so? Was treibt die Politik zu falschen Entscheidungen?
Bayern installieren viele Wärmepumpen – was wird aus Förderung?
Die schwarz-rote Koalition in Berlin ist sich uneinig über die Zukunft des Heizungsgesetzes. Besonders umstritten: die Förderung von Wärmepumpen. Davon profitiert Bayern besonders. Dennoch will CSU-Ch...
www.br.de
November 11, 2025 at 7:46 AM
Reposted by Georg Jonas
Friedrich Merz: Umfrage-Mehrheit lehnt erneute Kanzlerkandidatur ab
Friedrich Merz: Umfrage-Mehrheit lehnt erneute Kanzlerkandidatur ab
In einer neuen Umfrage kommt Friedrich Merz nicht gut weg. Eine Mehrheit wünscht sich für 2029 nicht nur einen neuen Kanzlerkandidaten, sondern auch einen jüngeren.
www.t-online.de
November 10, 2025 at 5:42 PM
Reposted by Georg Jonas
Steinmeier: Wir sollten vielleicht darüber reden, demokratiefeindliche, verfassungswidrige und rechtsextreme Parteien zu verbieten.

AfD: Da fühlen wir uns natürlich angesprochen!
November 10, 2025 at 5:22 PM
Was ist denn da los? 😮

Baden-Baden: Oberbürgermeister Dietmar Späth baut Unfall unter Alkoholeinfluss
Alkohol am Steuer: Baden-Badener OB Dietmar Späth baut Unfall
Der Baden-Badener Oberbürgermeister Dietmar Späth hat einen Unfall gebaut. Das Problem ist dabei: Er ist krankgeschrieben und war alkoholisiert.
www.swr.de
November 10, 2025 at 6:51 PM
Reposted by Georg Jonas
Für Abu Dhabi ist der Krieg im #Sudan ein gutes Geschäft. Das Emirat erhält auch Waffen aus Deutschland. Die Massaker an Zivilisten in Darfur gehen unvermindert weiter: 🧵 (1/5) taz.de/Massaker-an-...
Massaker an Zivilisten in Darfur: Europa trägt eine Mitschuld an den Kriegsverbrechen
Die von Abu Dhabi unterstützten RSF-Milizen schlachten nicht-arabische Menschen im sudanesischen Darfur ab. Europa schweigt währenddessen dazu.
taz.de
November 10, 2025 at 5:01 PM
Reposted by Georg Jonas
„Leider ist der Bundespräsident kein Demokrat“, schreibt die #Welt. Und die #NZZ spricht von einer „Grenzüberschreitung“ Steinmeiers.

Zwei einst relativ angesehene Zeitungen machen Nazis salonfähig und werden zu Helfern der AfD
November 10, 2025 at 4:57 PM
Reposted by Georg Jonas
Ich glaube Deutschland ist weltweit das einzige Land, wo eine Massen-Technologie, die klar überlegen ist, „still“ ihren Durchbruch feiert. Vielen Dank an den Springer Verlag! 🖕 www.tagesschau.de/wirtschaft/e...
Günstigeres Heizen: Der stille Siegeszug der Wärmepumpe
Während der Ampel-Regierung galt die Wärmepumpe bei einigen als Symbol für ideologische Energiepolitik. Inzwischen werden in Deutschland erstmals mehr Wärmepumpen als Gasheizungen verkauft. Was ist pa...
www.tagesschau.de
November 9, 2025 at 7:04 AM
Reposted by Georg Jonas
Ich bin ein großer Fan der öffentlich-rechtlichen Sender, aber wenn eine Folge Tatort fast zwei Millionen kostet und da Schauspieler eine 1/4 Million pro Folge bekommen, dann bin ich raus.

Das steht in keinem Verhältnis mehr.

www.t-online.de/unterhaltung...
Millionenprojekt der ARD: So viel Kohle verschluckt allein der "Tatort"
Seit Jahrzehnten feiern Krimifans den "Tatort". Wir verraten Ihnen, wie tief die ARD für ihr Krimi-Flaggschiff in die Tasche greift.
www.t-online.de
November 10, 2025 at 10:20 AM
Reposted by Georg Jonas
Die Talkformate von ARD und ZDF haben wegen ihres tendenziösen Zuschnitts erheblich zum Aufstieg der AfD beigetragen. Die übelste dieser Talkshows ist die von Maischberger. Dort wird heute Abend übrigens wieder mal ein AfD-Abgeordneter inhaltlich gestellt.
November 10, 2025 at 11:06 AM
Reposted by Georg Jonas
Wir haben g'rad diegleiche Regierung aus #CDU, #CSU u. #SPD, die schon die dt. Solar- u. #Windkraftindustrie an d. Wand gefahren hat, die uns in fatale #Abhängigkeiten bei Gas u. Medikamenten geführt hat, u. die mit ihrem Fetisch #SchwarzeNull Schulen, Schienen u. Brücken kaputt gespart hat!

Warum?
November 10, 2025 at 7:39 AM
Reposted by Georg Jonas
Ihr glaubt gar nicht, wie häufig grad in französischen Nachrichten die deutsche Regierung zitiert wird:
Sie taugt stels als Beispiel für den Rückschritt in der Klimapolitik vor der Klimakonferenz:
Schließlich will sie das EU-Verkaufsverbot von neuen Diesel- und Benzin-Autos ab 2035 kippen #rollback
November 10, 2025 at 9:12 AM
Reposted by Georg Jonas
Laut einer Prognose wächst die Zahl der Schüler:innen in den kommenden Jahren.
Ein klares Signal: Wir brauchen mehr Overhead-Projektoren.
November 10, 2025 at 10:20 AM
Reposted by Georg Jonas
Auch Carsten Schneider verbreitet im Bericht aus Berlin die Falschinformation, dass Wärmepumpen mit 12 Milliarden Euro pro Jahr gefördert werden.

Dabei sind es in Wirklichkeit eher 3 Milliarden Euro. (1/3)

www.tagesschau.de/inland/innen...
Bundesumweltminister: Heizungstausch wird weiterhin gefördert
Klimafreundliche Heizungen sollen laut Umweltminister Schneider weiterhin gefördert werden. Das Gebäudeenergiegesetz werde "im Grundsatz" so bleiben, sagte der SPD-Politiker im Bericht aus Berlin. Im ...
www.tagesschau.de
November 9, 2025 at 11:08 PM
Und die Politik: lasst uns bei den Lehrerstellen und Ausstattung sparen.
#Schülerzahl steigt weiter.
Endlich in Bildung investieren!
November 10, 2025 at 6:27 AM
Dumm und borniert

Das ist so widerlich. Er muss die Politik verlassen 🙈

#Söder: "Das #Heizgesetz wird abgeschafft"
CSU-Chef Söder: "Das Heizgesetz wird abgeschafft"
CSU-Chef Söder betont, das Heizungsgesetz habe keine Zukunft und fordert, die "Übersubventionierung" von Wärmepumpen zu streichen.
www.zdfheute.de
November 9, 2025 at 8:40 PM
Reposted by Georg Jonas
Australische Haushalte sollen mindestens drei Stunden pro Tag kostenlosen Zugang zu Solarstrom erhalten – auch, wenn sie keine Solarzellen haben.
Für Marktlenkung und Akzeptanz: Australien verschenkt Solarstrom
Australische Haushalte sollen mindestens drei Stunden pro Tag kostenlosen Zugang zu Solarstrom erhalten – auch, wenn sie keine Solarzellen haben.
taz.de
November 9, 2025 at 5:18 PM
Kann gut sein😆
November 9, 2025 at 6:19 PM
😆
November 9, 2025 at 1:20 PM
Reposted by Georg Jonas
"Das birgt doch die Gefahr, noch immobiler zu werden. Gerade Bewegung ist im Alter enorm wichtig..."

"Die Deutsche Stiftung Patientenschutz widersprach. „Putzen ist keine Physiotherapie“..."

Bedürftigen Faulheit und Bequemlichkeit zu unterstellen um Sparmaßnahmen durchzusetzen. Erprobtes Mittel 😞
Patientenschützer empört über Putz-Vorschlag der Pflegebeauftragten
131 Euro können Menschen mit Pflegegrad 1 als sogenannten Entlastungsbetrag ausgeben, unter anderem für Reinigungshilfen. Die Pflegebeauftragte Katrin Staffler sagte dem RND nun, sie finde es nicht hi...
www.rnd.de
November 9, 2025 at 10:53 AM
Sind das die Tagebücher vom #Stern damals?🤭😂
Wichtige Doku-Reihe, am 9. November besonders ⬇️
"Hitlers Volk - Ein deutsches Tagebuch 1933 – 1938"

Eine gut gemachte, bedrückende Doku. Sehr sehenswert!

www.ardmediathek.de/serie/hitler...
November 9, 2025 at 11:02 AM
Bio Heidelbeeren aus Peri im Angebot. Was soll daran „Bio“ sein? Die Plastikverpackumg? Der Transport mit Biokerosin? 🫣🙄
November 9, 2025 at 7:37 AM
Reposted by Georg Jonas
Größte #Flusswärmepumpe der Welt entsteht in #Mannheim

Mannheim betreibt bereits seit 2023 eine Flusswärmepumpe, die dem Rhein Wärme entzieht und 20 MW thermische Leistung in das Fernwärmenetz einspeist.

Nun soll eine 2. Wärmepumpe mit 165 MW...

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newsroom.strabag.com/de/presse/ko...
November 8, 2025 at 11:36 PM