#standwithukraine+israel
M.E. ist das personenstandsrechtliche Selbstbestimmungsgesetz zwar keine autoritative Grundlage für das Landesgleichstellungsrecht: wer bundespersonenstandsrechtlich weiblich ist, kann landesgleichstellungsrechtlich Mann sein. …
M.E. ist das personenstandsrechtliche Selbstbestimmungsgesetz zwar keine autoritative Grundlage für das Landesgleichstellungsrecht: wer bundespersonenstandsrechtlich weiblich ist, kann landesgleichstellungsrechtlich Mann sein. …
2. ist der Beifahrer Zeuge: warum soll man den nicht vorsorglich (berechtigtes Interesse an Beweis der Wahrheitsmäßigkeit) mitfotografieren dürfen?
2. ist der Beifahrer Zeuge: warum soll man den nicht vorsorglich (berechtigtes Interesse an Beweis der Wahrheitsmäßigkeit) mitfotografieren dürfen?
taz.de/Triage-Regel...
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/P...
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/P...
China zwingt deutsche Firmen laut Bericht zur Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen
www.welt.de/wirtschaft/a...
Man kann neuen Organisationen nicht bestimmte Wortfolgen im Voraus als Bezeichnung oder Parole verbieten, sondern nur später die verfassungswidrige Organisation:
Ist nach dem Verbot die Wortfolge dann öffentlich stets um die Ablehnung der Organisation zu ergänzen?
Man kann neuen Organisationen nicht bestimmte Wortfolgen im Voraus als Bezeichnung oder Parole verbieten, sondern nur später die verfassungswidrige Organisation:
Ist nach dem Verbot die Wortfolge dann öffentlich stets um die Ablehnung der Organisation zu ergänzen?
2. Verstehe ich es richtig: die Endgeräte wären nur als Beweismittel für die Account-Inhaberschaft und nicht als ggf einzuziehendes Tatmittel gesucht worden?
2. Verstehe ich es richtig: die Endgeräte wären nur als Beweismittel für die Account-Inhaberschaft und nicht als ggf einzuziehendes Tatmittel gesucht worden?
1. im Ergebnis zutreffend (man hätte noch von Art. 16 I 2 GG abgrenzen können),
2. formal gleichwohl nur ein obiter dictum, weil der Klage stattgegeben wurde und daher die Feststellung keine formale Beschwer (zB als Voraussetzung für eine Verfassungsbeschwerde) begründet.
1. im Ergebnis zutreffend (man hätte noch von Art. 16 I 2 GG abgrenzen können),
2. formal gleichwohl nur ein obiter dictum, weil der Klage stattgegeben wurde und daher die Feststellung keine formale Beschwer (zB als Voraussetzung für eine Verfassungsbeschwerde) begründet.
Hat das Gericht dann hier in dubio pro reo in Bezug auf diese Frage angewendet?
Hat das Gericht dann hier in dubio pro reo in Bezug auf diese Frage angewendet?
Willkür (oder mE nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung) wäre mE hingegen die Beschränkung der Auslosung auf junge Menschen.
taz.de/Debatte-um-n...
Willkür (oder mE nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung) wäre mE hingegen die Beschränkung der Auslosung auf junge Menschen.
ENTWEDER streichen wir den Leistungskatalog so zusammen, dass die Krankenkasse bezahlbar wird und bleibt
ODER
wir lassen das laufen und alle GKV gehen pleite und niemand bekommt mehr was
ODER
Wir machen es so teuer, dass alle arbeitslos werden
Was haben wir noch. Achja. Die beA Nutzungspflicht. Die gilt auch (kein Scherz) wenn ein Anwalt (wohlgemerkt ohne seine Funktion als Anwalt zu nutzen) in eigener Sache klagt.
Findet das Finanzgericht Berlin-Brandenburg
www.lto.de/recht/jurist...
Da muss man sich schon sehr sicher sein, dass die „kleine“ Anklage nicht als prozessuale Tat mit …
Da muss man sich schon sehr sicher sein, dass die „kleine“ Anklage nicht als prozessuale Tat mit …
Einladung (allein das Wort suggeriert was anderes als es ist!) kommt am Tag des Termins oder gar danach.
Termin liegt in Schul-/Arbeitszeit plus nächster Punkt.
Es ist niemand telefonisch erreichbar, um den Termin ...