Alex Amtmann
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Alex Amtmann
@alexamtmann.bsky.social
#GG #GRCh #Rechtsstaat #RuleOfLaw. Jurist / Lawyer, hier privat, Hobbydatenschutzrechtler.
#standwithukraine+israel
BVerfG: „Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung nach § 21 Versammlungsgesetz wegen Beteiligung an einer Gegendemonstration“ Beschluss des Ersten Senats vom 01.10.2025 - 1 BvR 2428/20 - „Störende Gegendemonstration“ x.com/bverfg/statu...
BVerfG on X: "#BVerfG Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung nach § 21 Versammlungsgesetz wegen Beteiligung an einer Gegendemonstration https://t.co/djEngdZFyC" / X
#BVerfG Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung nach § 21 Versammlungsgesetz wegen Beteiligung an einer Gegendemonstration https://t.co/djEngdZFyC
x.com
November 13, 2025 at 6:46 PM
„Ich bin weiblich“ kein Betrug gegenüber Land als Dienstherr?

M.E. ist das personenstandsrechtliche Selbstbestimmungsgesetz zwar keine autoritative Grundlage für das Landesgleichstellungsrecht: wer bundespersonenstandsrechtlich weiblich ist, kann landesgleichstellungsrechtlich Mann sein. …
November 12, 2025 at 9:34 AM
Das EuGH-Urteil curia.europa.eu/juris/docume... bestätigt, dass die Kriterien für den Mindestlohn in Art. 5 II der MindestlohnRiLi nichtig sind. Die Orientierung der Mindestlohnkommission an der RiLi bedroht daher die Wirksamkeit der für 2026 beschlossenen Höhe des deutschen Mindestlohns
November 11, 2025 at 5:17 PM
Reposted by Alex Amtmann
Das Ziel ist doch sicher auch hier, das BVerfG davon zu überzeugen, die GG-Änderung weg von der Schuldenbremse wegen „denn sie wissen nicht was sie tun“ (a.k.a. Überbeschleunigung a.k.a. Verstoß gegen Art. 42 I 1, 38 I 2 GG) für (formell) verfassungswidrig zu klären, nicht wahr?
Aus dem WAS BITTE??
November 7, 2025 at 1:48 AM
Das Ziel ist doch sicher auch hier, das BVerfG davon zu überzeugen, die GG-Änderung weg von der Schuldenbremse wegen „denn sie wissen nicht was sie tun“ (a.k.a. Überbeschleunigung a.k.a. Verstoß gegen Art. 42 I 1, 38 I 2 GG) für (formell) verfassungswidrig zu klären, nicht wahr?
Aus dem WAS BITTE??
November 7, 2025 at 1:48 AM
1. würde ich schon die Rechtssetzungskompetenz der EU für die DV durch das bloße Fotografieren des Beifahrers bestreiten (aA u.a. EuGH seit Lindqvist)
2. ist der Beifahrer Zeuge: warum soll man den nicht vorsorglich (berechtigtes Interesse an Beweis der Wahrheitsmäßigkeit) mitfotografieren dürfen?
Vom Hilfssheriff zum Datensünder: Ein Mann wollte einen Falschparker melden – und muss selbst zahlen: Sein Beweisfoto zeigte nämlich nicht nur das parkende Auto, sondern auch den darin sitzenden Beifahrer. Ein Verstoß gegen die #DSGVO, so das OLG Dresden.
OLG: Falschparker-Melder muss Schadensersatz zahlen
Ein Mann meldet per App einen Falschparker. Weil er auch den Beifahrer mitfotografierte, wurde er selbst verurteilt. Denn er verstieß damit gegen die DSGVO.
www.lto.de
November 6, 2025 at 3:50 PM
Die Begründung - Orientierung an der nach Ansicht des Generalanwalts kompetenzwidrigen Mindestlohnrichtlinie sei rechtswidrig - ist gut nachvollziehbar. Jedes Arbeitsgericht und jedes andere Gericht (bzgl. Beitragspflichten zB jedes Sozialgericht) könnte die VO verwerfen, wenn es auf diese ankommt.
Arbeitsrechts-Professor hinterfragt beschlossene Mindestlohnerhöhung: Der Mindestlohn soll zum 1. Januar erneut kräftig steigen. Doch die beschlossene Verordnung könnte laut einem rennomierten Arbeitsrechtler ungerechtfertigt in die Tarifautonomie eingreifen, die aktuelle Anpassung »nichtig« sein.
Arbeitsrechts-Professor hinterfragt beschlossene Mindestlohnerhöhung
Der Mindestlohn soll zum 1. Januar erneut kräftig steigen. Doch die beschlossene Verordnung könnte laut einem rennomierten Arbeitsrechtler ungerechtfertigt in die Tarifautonomie eingreifen, die aktuelle Anpassung »nichtig« sein.
www.spiegel.de
November 5, 2025 at 10:41 AM
Vielleicht ist dem BVerfG „aufgefallen“, dass es im Triage I -Beschluss die Grundrechte der ärztlichen Behandler:innen ganz „vergessen“ (= weder erwähnt noch erkennbar geprüft) hatte und hat das virulente Problem lieber „vertagt“, um abzuwarten, bis es entscheidungserheblich wird. …
Kommentar zum #Triage-II-Beschluss des BVerfG: Es ist enttäuschend, dass dass #BVerfG nichts Inhaltliches sagte. Dann gilt wohl der Spielraum des Gesetzgebers. Nicht alles, was empörend ist, ist verfassungswidrig, vor allem wenn jede Lösung empörend ist.
taz.de/Triage-Regel...
Triage-Regel: Jede Lösung wäre empörend
Wer bekommt bei Pandemien das letzte Bett in der Intensivstation? Das Bundesverfassungsgericht überlässt es den Ländern, darüber zu entscheiden.
taz.de
November 5, 2025 at 6:36 AM
Gleich 3 Fälle aus 3 verschiedenen Bundesländern: Das BVerfG war wohl „not amused“ , was die Behörden und Gerichte da machen: Freiheitsentziehungen ohne gebotene vorherige richterliche Anordnungen

www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/P...
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Festnahmen vor der Anordnung von Abschiebungshaft
Mit heute veröffentlichten Beschlüssen hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts mehreren Verfassungsbeschwerden stattgegeben. Die Beschwerdeführerinnen und der Beschwerdeführ...
www.bundesverfassungsgericht.de
October 28, 2025 at 12:34 PM
Anschlussfrage: Ist die für SH andere Ansicht des OVG SH zur Qualifikation als Verwaltungsakt ein Fall des § 137 I Nr. 2 VwGO und wäre damit (theoretisch) im Hauptsacheverfahren revisibel?
October 27, 2025 at 4:39 PM
Wandel durch Handel 🤯
Seltene Erden

China zwingt deutsche Firmen laut Bericht zur Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen

www.welt.de/wirtschaft/a...
October 27, 2025 at 12:09 PM
§ 86a StGB als Tabunorm:

Man kann neuen Organisationen nicht bestimmte Wortfolgen im Voraus als Bezeichnung oder Parole verbieten, sondern nur später die verfassungswidrige Organisation:

Ist nach dem Verbot die Wortfolge dann öffentlich stets um die Ablehnung der Organisation zu ergänzen?
October 26, 2025 at 9:50 AM
1. Lesenswert und nachvollziehbar - aber nicht notwendig die im Lichte des § 5 I GG zutreffende Auslegung des § 86a StGB
2. Verstehe ich es richtig: die Endgeräte wären nur als Beweismittel für die Account-Inhaberschaft und nicht als ggf einzuziehendes Tatmittel gesucht worden?
Weil er sich mit einem NSDAP-Slogan über Wokeness lustig machte, wird gegen Norbert #Bolz ermittelt. Es gibt laute Kritik, doch die Rechtsauffassung der Berliner Justiz entspricht der Linie der Rechtsprechung. Und zur Hausdurchsuchung kam es gar nicht:
Nobert Bolz: Staatsanwaltschaft handelte wohl rechtmäßig
Weil er sich mit dem NSDAP-Slogan Deutschland erwache über Wokeness lustig machte, wird gegen den Autor ermittelt. Das entspricht der strengen Rechtslage.
www.lto.de
October 24, 2025 at 6:58 PM
Die „Feststellung“ ist mE
1. im Ergebnis zutreffend (man hätte noch von Art. 16 I 2 GG abgrenzen können),
2. formal gleichwohl nur ein obiter dictum, weil der Klage stattgegeben wurde und daher die Feststellung keine formale Beschwer (zB als Voraussetzung für eine Verfassungsbeschwerde) begründet.
October 20, 2025 at 2:06 PM
Das Problem auf den Punkt gebracht: „Wenn die Ukraine und ihre Geheimdienste eine bewaffnete Mission zur Zerstörung feindlicher Pipelines organisiert haben, was das Gericht nicht behauptet, …“

Hat das Gericht dann hier in dubio pro reo in Bezug auf diese Frage angewendet?
1/Richter Dariusz Lubowski zum deutschen Auslieferungsgesuch: Nord Stream war ein legitimes militärisches Ziel. „Die Zerstörung russischer Gaspipelines und die Entziehung von Milliarden Euro vom Feind durch Deutschland haben eine tiefgreifende militärische Bedeutung, da sie das
October 19, 2025 at 6:39 AM
In „Willkür“ steckt „Wollen“ bzw. „Wille“: daran fehlt es mE bezogen auf den einzelnen Wehrpflichtigen beim Losem: ergo keine Willkür: DiFabio hat insoweit Recht.

Willkür (oder mE nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung) wäre mE hingegen die Beschränkung der Auslosung auf junge Menschen.
October 18, 2025 at 7:40 PM
Oder wir schaffen bei den Beiträgen ganz oder teilweise die Begünstigung freiwilliger (nicht kind- oder pflegebedingter) Teilzeit ab und erhöhen die Beiträge für Bürgergeldbezieher:innen?
Also wenn ich mir die Zahlen so anschaue...

ENTWEDER streichen wir den Leistungskatalog so zusammen, dass die Krankenkasse bezahlbar wird und bleibt

ODER

wir lassen das laufen und alle GKV gehen pleite und niemand bekommt mehr was

ODER

Wir machen es so teuer, dass alle arbeitslos werden
October 16, 2025 at 4:52 PM
Der LTO-Artikel lässt aus, dass andere Gerichte das auch schon anders gesehen haben (rollenbezogenes Verständnis bzw beA nur bei Vertretungszwang). Das dürfte auch der Grund für die Revisionszulassung durch das Finanzgericht Berlin-Brandenburg sein.
Warum Anwälte (mal wieder) kein Privatleben haben.

Was haben wir noch. Achja. Die beA Nutzungspflicht. Die gilt auch (kein Scherz) wenn ein Anwalt (wohlgemerkt ohne seine Funktion als Anwalt zu nutzen) in eigener Sache klagt.

Findet das Finanzgericht Berlin-Brandenburg

www.lto.de/recht/jurist...
beA-Nutzungspflicht gilt auch in eigenen Angelegenheiten
Für Anwälte besteht auch bei einer Klage in eigener Sache die beA-Nutzungspflicht. Auch Alter und Technikferne rechtfertigen keine Ausnahme.
www.lto.de
October 16, 2025 at 5:45 AM
Reposted by Alex Amtmann
#jurabubble : Hat jemand das Gutachten von Di Fabio, nach dem die Wehrgerechtigkeit im Losverfahren hergestellt werden kann?
October 15, 2025 at 3:44 PM
Warum war das „überraschend“? Jeder der die BVerfG-Entscheidung und Beitragsrecht kannte, musste damit rechnen, dass man (Gegner:innen wie Befürworter:innen des ÖRR) es sich nicht zu einfach machen darf. Die Frage war daher, ob es sich der BayVGH konkret viel zu einfach gemacht hat. BVerwG: ja.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk #OERR muss ein ausgewogenes und vielfältiges Programm bieten, sonst kann der #Rundfunkbeitrag verfassungswidrig sein. Das entschied heute das BVerwG überraschend. Nun muss sich der BayVGH erneut mit der Klage befassen.
BVerwG: Verwaltungsgerichte müssen ÖRR-Programm prüfen
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss ein vielfältiges Programm bieten, sonst kann der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig sein, entschied das BVerwG.
www.lto.de
October 15, 2025 at 3:18 PM
„‚Aber es ist nicht so, dass es diesen Kern des Konglomerats schon erfasst. Da braucht es noch viel Ermittlungen. Insofern glaube ich auch, dass man hier eher am Anfang der Ermittlungen steht’„

Da muss man sich schon sehr sicher sein, dass die „kleine“ Anklage nicht als prozessuale Tat mit …
October 14, 2025 at 6:39 AM
In der Tat: ich habe allerdings noch nie verstanden , warum es dem Grunde nach Art. 3 I GG widrig sein soll, nur die Anzahl einzuziehen, die man braucht. Aber: die damit verbundene (ungleiche) Aufopferung muss entschädigt werden. Zudem wäre es mE nicht einsichtig, nur Junge einzuziehen.
Es wird sich zeigen, ob sich die Rechtsansichten zu Art. 3GG allgemein und zur Wehrgerechtigkeit im besonderen sowohl Verfassungs- als auch Verwaltungsrechtlich seit 1965 weiterentwickelt haben.
October 13, 2025 at 7:11 AM
Viel problematischer ist doch, dass man eine Random IBAN und Max Mustermann eingeben kann und dann bei existierender IBAN den Namen des Kontoinhabers erhält. (Das habe ich gerade mal mit einem meiner Konten ausprobiert.)
keienb.org marcel @keienb.org · Oct 12
Dank dieser neuen IBAN-Empfänger*innen-Überprüfung erfährt man jetzt die ganzen peinlichen zusätzlichen Vornamen seiner Mitmenschen, die diese über all die Jahre mühsam geheim hielten
October 12, 2025 at 10:29 AM
Lesenswert, auch wenn ich nicht alles teile. die Frage ist mE schon: sind überhaupt „Sanktionen“ geplant? Oder soll nur widerlegbar angenommen werden, dass mehrmaliges Nichterscheinen zu wirksam und rechtmäßig festgesetzten Terminen einem zumutbaren Nachweis der Bedürftigkeit entgegensteht?
Hat das Bundesverfassungsgericht 2019 entschieden, dass Sanktionen beim Bürgergeld in Höhe von 100% in jedem Fall verfassungswidrig sind? Nein. Sind die von der Regierung geplanten Sanktionen unproblematisch verfassungsgemäß? Wohl auch nein. 1/
October 10, 2025 at 11:47 AM
Das dürften überwiegend rechtlich keine schuldhaften Terminversäumnisse sein - würde also wahrscheinlich bei der verfassungsrechtlichen Prüfung, ob die Neuregelung gegen Art. 1 I GG verstößt, nicht ohne weiteres berücksichtigt. Das BVerfG könnte aber bei entsprechendem Vortrag ggf darauf hinweisen,…
Wisst ihr, was ein Terminversäumnis beim Jobcenter ist?

Einladung (allein das Wort suggeriert was anderes als es ist!) kommt am Tag des Termins oder gar danach.

Termin liegt in Schul-/Arbeitszeit plus nächster Punkt.

Es ist niemand telefonisch erreichbar, um den Termin ...
October 10, 2025 at 5:49 AM