Nach Paragraph 18 des Bundeswahlgesetz müssen Partein spätestens 97 Tage vor der #Bundestagswahl ihre Teilnahme beim #Bundeswahlleiter anmelden.
Das ist am 18.11.24.
#nochsechstage #btw25 #stress #fail
Nach Paragraph 18 des Bundeswahlgesetz müssen Partein spätestens 97 Tage vor der #Bundestagswahl ihre Teilnahme beim #Bundeswahlleiter anmelden.
Das ist am 18.11.24.
#nochsechstage #btw25 #stress #fail