Spielt #Gitarre und #Bass.
Hauptberuflich: ProductOwner und IT-Portfolio-Manager bei der DB // Nebenberuflich: IT-Strategie-Beratung für kleine Unternehmen und Mittelstand
Private Devices sind aber nicht verboten. Die Herausgabe eines privaten Devices an eine Behörde/ Admin wäre schon selbst ein DSGVO-Verstoß. Auf dem Gerät liegen ja auch andere Daten, die vor dem Zugriff Dritter zu schützen sind.
Private Devices sind aber nicht verboten. Die Herausgabe eines privaten Devices an eine Behörde/ Admin wäre schon selbst ein DSGVO-Verstoß. Auf dem Gerät liegen ja auch andere Daten, die vor dem Zugriff Dritter zu schützen sind.