Stephan Witt
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witts.bsky.social
Stephan Witt
@witts.bsky.social
Fährt am liebsten mit #Rad & #Bahn.
Spielt #Gitarre und #Bass.

Hauptberuflich: ProductOwner und IT-Portfolio-Manager bei der DB // Nebenberuflich: IT-Strategie-Beratung für kleine Unternehmen und Mittelstand
Dieser Mensch hat noch nie mit Junioren gearbeitet.
November 28, 2025 at 7:45 PM
Außerdem kann man die Herausgabe aller Geräte mit Schuldaten fordern.
Private Devices sind aber nicht verboten. Die Herausgabe eines privaten Devices an eine Behörde/ Admin wäre schon selbst ein DSGVO-Verstoß. Auf dem Gerät liegen ja auch andere Daten, die vor dem Zugriff Dritter zu schützen sind.
November 11, 2025 at 6:48 AM
Genau das war meine erste rote Markierung. Die Lehrkraft soll sich verpflichten die Bestimmung der Dsgvo einzuhalten. Seid ihr geschult? Nö.
November 11, 2025 at 6:45 AM