Joachim F. Tornau
banner
tornau.bsky.social
Joachim F. Tornau
@tornau.bsky.social
Journalist. Mag den FC St. Pauli und Hippos.
https://www.jbk-online.de
Wir werden sehen, was die Marburger Justiz meint. Zum Glück entscheiden das weder Sie noch ich...
November 14, 2025 at 10:04 AM
Wegen Einwilligung oder weil nicht nachgewiesen werden konnte, dass es um die Ehre ging? Selbst der Coburger Convent (dem eine der beiden Verbindungen angehört) erklärte damals: "Die Voraussetzung für eine zulässige Mensur war und ist, dass mit der Mensur keine Ehrenhändel ausgetragen werden."
November 14, 2025 at 9:44 AM
Naja, der LTO-Text kommt jedenfalls zum Fazit: "Wer sich zur 'Bereinigung' eines 'Ehrenhändels' (...) hinreißen lässt, ficht am Rande des Strafrechts und kann sich strafbar machen." Wir werden sehen (hoffentlich).
November 14, 2025 at 9:25 AM
Der BGH hat in seinem Mensur-Urteil 1953 wörtlich erklärt, dass sich seine Ausführungen zur Straffreiheit "nicht auf solche Mensuren beziehen, die der Austragung von Ehrenhändeln dienen" (Az. 5 StR 408/52). Man kann das hier sehr gut nachlesen: www.lto.de/recht/hinter...
Anzeige wegen Duell - Fechten um die Ehre strafbar?
Marburger Verbindungsstudenten wegen Fechtduell angezeigt. Ist das strafbar und was hat ein BGH-Urteil von 1953 damit zu tun?
www.lto.de
November 14, 2025 at 9:04 AM