Tim Schröder
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Tim Schröder
@timschroederlaw.bsky.social
Rechtsanwalt in Hamburg. IT-Recht und so. Website + Impressum: https://timschroeder.law
(Quelle: NZZ v. 6.12.2025)
December 7, 2025 at 1:43 PM
"Die Verbandsversammlung des WSE soll entscheiden, ob der Vertrag mit Tesla tatsächlich gültig ist." ➡️ Die Verbandsversammlung soll entscheiden, ob sie denkt, dass der Vertrag gültig ist (unterschrieben hat sie schon). Ein kleiner, aber feiner, Unterschied.
July 15, 2025 at 7:07 PM
"Tesla will mehrere Punkte genau anders interpretieren, als sie im Vertrag stehen" .. "Es sind keine Klarstellungen, sondern Änderungen" ➡️ Wenn das so wäre, würde es sich um ein bloßes Angebot zur Vertragsänderung handeln, das man annehmen könnte, aber nicht muss.
July 15, 2025 at 7:07 PM
Vermutlich nicht, wenn das Begleitschreiben nicht eine außerordentliche Kündigung darstellt (aber: warum hätte man dann unterschrieben) ➡️ Das Begleitschreiben ist also eine Art einseitiger Interpretationshilfe, die man als andere Vertragspartei zur Kenntnis kann, aber nicht muss.
July 15, 2025 at 7:07 PM
Ja, gute Frage, und toll ist das so oder so nicht. Heute bei kurzer Recherche auch große Online-Shops gefunden, die (noch) gar keine Erklärung haben, da ist das Risiko wohl auch nicht geringer - wohl in beiden Fällen (auch) eine formale Nichtkonformität (§ 30 BFSG).
July 14, 2025 at 5:28 PM
Es gibt ein paar Ausnahmen (§§ 16, 17 BFSG), die aber bei der Lufthansa-Website sicher nicht einschlägig sind.
July 14, 2025 at 4:57 PM
Die RL 2016/2102 ist m.E. gar nicht einschlägig (nur öffentliche Stellen), sondern vielmehr die RL 2019/882 (Privatwirtschaft)? Der (EU-)Gesetzgeber hat praktisch gesagt, dass Websites der Privatwirtschaft *vollständig* barrierefrei sein müssen, die öffentlicher Stellen aber nicht.
July 14, 2025 at 4:57 PM
Der BFSG-Gesetzgeber hat das so begründet: "Die Richtlinie .. sieht .. nicht vor, dass der Dienstleistungserbringer .. auch angibt, welche Teile seiner Dienstleistung nicht barrierefrei sind ... Dies ist nicht erforderlich, da [er] .. verpflichtet ist, vollständige Barrierefreiheit herzustellen."
July 14, 2025 at 4:40 PM
Das mit den Mängeln stimmt für die Barrierefreiheitserklärungen, die aufgrund des BGG zu erstellen sind (d.h. für Websites öfentlicher Einrichtungen). Wir sind hier aber im BFSG unterwegs, das für die Privatwirtschaft abweichende Anforderungen an die Erklärung aufstellt.
July 14, 2025 at 4:40 PM
.. Ich schreibe in meiner Datenschutzerklärung ja schließlich auch nicht, dass ich die DSGVO nur teilweise beachte.
July 14, 2025 at 10:39 AM
„Die maschinenlesbare Übersetzung macht Unklarheiten, Widersprüche und logische Brüche sichtbar und zwingt so zu präziser, strukturierter Gesetzgebung.“ Als ob sich davon auch nur ein einziger Politiker beeindrucken ließe.. Gesetzgebung lebt von Ambiguität.
July 2, 2025 at 9:30 AM
Eine Art interpretatorischer Notwehr sozusagen - sehr schönes Gutachten 🙏!
July 3, 2024 at 9:05 PM
Es sieht auf den ersten Blick nach sehr viel Umsetzungsaufwand aus, finde ich, weil das Gesetz so kompliziert formuliert ist. Letztlich ist es aber gar nicht so viel Aufwand, wäre meine Vermutung, und ist Barrierefreiheit gar nicht so schwer. Ich hoffe, dass ich mich nicht irre.
July 3, 2024 at 8:45 PM