Thomas Hochstein
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Thomas Hochstein
@thomas-hochstein.de
⚖️ Jurist. Strafrecht. Notfallmedizin. IT.
Referent und Fachautor.
https://thomas-hochstein.de/
"Das" Bundesrechtsanwaltsordnung enthält mithin exakt - modulo Gendern - dieselbe Formulierung wie das SächsJAG.

Das war im übrigen ein Punkt in der Entscheidung des Verfassungsgerichts.
November 9, 2025 at 1:03 PM
§ 7 Nr. 6 BRAO und § 8 Abs. 2 Nr. 3 SachsJÄG lauten "wenn die antragstellende Person die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft" bzw. "die Bewerberin oder der Bewerber die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft".
November 9, 2025 at 1:03 PM
Das LVerfG Sachsen hat mit Beschluss vom 21.10.2022 (Vf. 95-IV-21) entschieden, dass im Hinblick auf die Verfassungstreue "die Anforderungen an die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst nicht höher sein [dürfen] als für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft".

Generell, nicht nur im Einzelfall.
November 9, 2025 at 12:59 PM
Entscheidungen von Verfassungsgerichten gelten nie nur für den Einzelfall, sondern enthalten bindende Auslegungen des Rechts.
November 9, 2025 at 12:59 PM
Naja, Urlaub macht man nicht, und man arbeitet 11 h pro Tag, also netto 8 h. Bleiben also 2040 h, dann sind's schon nur noch 88 EUR. Und wenn man nicht 5000 EUR netto pro Monat haben will, sondern mit der Hälfte zufrieden ist, sind's unter 45 EUR. Passt. 🙃
November 8, 2025 at 11:01 AM
Natürlich kann man lange darüber diskutieren, ob und warum die Verfassungsgerichtsentscheidung falsch ist (ich halte ebenfalls von der Mehrzahl der verfassungsgerichtlichen Entscheidungen wenig), das ändert aber nun weder die Rechtslage noch die Realität.
November 8, 2025 at 10:54 AM
Und wenn das Verfassungsgericht entschieden hat, dass die Aufnahme ins Rechtsreferendariat nur abgelehnt werden darf, wenn jemand die verfassungsmäßige Ordnung in strafbarer Weise bekämpft, dann ist der einzige relevante Aspekt, ob die Behörde solche Straftaten beweisen kann.
November 8, 2025 at 10:54 AM
Nein, dort wo nicht der Beibringungs-, sondern der Amtsermittlungsgrundsatz gilt (so im Verwaltungsprozess, § 86 Abs. 1 VwGO), erforscht und verhandelt das Gericht die Sach- und Rechtslage, weitgehend unabhängig von dem Vorbringen der Parteien.
November 8, 2025 at 10:54 AM
Der Bürger muss ja nicht mehr vor das Verfassungsgericht ziehen, weil kein Gericht mehr anders entscheiden darf, und der Staat kann nicht, weil er kein Grundrechtsträger ist.

Daher können sich Verfassungsgerichte regelmäßig nur in Richtung zu mehr Freiheit korrigieren, aber nicht umgekehrt.
November 8, 2025 at 10:48 AM
Es darf also keine Behörde und kein Gericht anders entscheiden. Das hat zur Folge, dass das Verfassungsgericht mit der Sache nicht mehr befasst werden kann und daher auch seine Entscheidung nicht mehr zugunsten des Staates und zu Lasten des Bürgers abändern kann.
November 8, 2025 at 10:48 AM
Wenn ein Verfassungsgericht einmal beschlossen hat, dass eine gesetzliche Regelung zugunsten eines Grundrechtsträgers auszulegen ist - wie hier -, dann bindet diese Entscheidung "alle Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte" (§ 14 Sächsisches Verfassungsgerichtshofsgesetz, aber auch § 31 BVerfGG).
November 8, 2025 at 10:48 AM
Verfassungsgerichtsurteile lassen sich der Natur der Sache nach regelmäßig nur zugunsten der Grundrechtsträger korrigieren, nicht aber andersherum (also deren Rechte - wie hier: ins Referendariat aufgenommen zu werden - beschneidend).
November 8, 2025 at 10:48 AM
Man kann bspw. durch Auflagen verhindern, dass unmittelbar staatliche Gewalt ausgeübt wird, indem die Wahrnehmung des Sitzungsdienstes und der Verhandlungsleitung unterbleibt.

Die Kenntnisnahme von Akten kann und muss man nicht verhindern, denn solche Kenntnis erhält er später als Anwalt ja auch.
November 8, 2025 at 7:42 AM
Wenn man also als Verfassungsfeind Rechtsanwalt werden darf, solange man nicht strafbar handelt, muss man auch Referendar werden dürfen, weil das ein notwendiger Schritt auf diesem Weg ist.

Steht übrigens alles in dem Artikel. 🙃
November 8, 2025 at 7:36 AM
Nein.

Das Landesverfassungsgericht sagt aber: der Zulassung als Rechtsanwalt steht nur entgegen, die verfassungsmäßige Ordnung in strafbarer Weise zu bekämpfen.
November 8, 2025 at 7:36 AM
Warum? Ob eine Hauptverhandlung vor der Strafkammer oder dem Schwurgericht günstiger ist, hängt doch primär von der jeweiligen Kammerbesetzung ab. Die Strafbarkeit ist bei ausbleibender Rüge ja nicht gehindert, wegen Totschlag oder Mordes zu verurteilen.
November 6, 2025 at 8:13 AM
Da das Nichtmitführen des Führerscheins nur 10,- kostet, kann man während der Gültigkeitsdauer doch recht oft kontrolliert werden, bis sich die Kosten für die Ausstellung lohnen ...
October 28, 2025 at 11:23 AM
Das Organigramm enthält aber in der Abteilung 7 keine Namen, wenn wir über dasselbe Organigramm (und denselben Sachverhalt) reden?
October 17, 2025 at 5:08 PM
Das sollte sowieso so sein, ja. Hierzulande gibt es m.W. keine technischen Beschränkungen für Aktionen in der eAkte, äquivalent zur Papierakte.
October 17, 2025 at 8:22 AM
Und warum soll der Richter das Urteil nach Signatur nicht verakten (können)?
October 17, 2025 at 7:10 AM
Naja, die gewählte Fassung ist rechtssicherer: wenn etwas in der Akte gespeichert ist, ist der Zeitpunkt durch den revisionssicheren Zeitstempel nachvollziehbar. Alles andere ist später nur bedingt prüfbar, wie jetzt eben auch.
October 17, 2025 at 7:10 AM
Muss die Gerichtsverwaltung halt sicherstellen, dass - ggf. im Schichtdienst - Geschäftsstellenbeamte zur Verfügung stehen, um Urteile auch nach Ende der üblichen Dienstzeit zu verakten.

Oder - noch schlimmer -: der Richter veraktet selbst. 😱
October 17, 2025 at 6:25 AM
Da hat der Gesetzgeber ein schönes Ei gelegt.

Der Gedanke ist nachvollziehbar und sinnvoll ("es ist bei den Akten, wenn es eben in der Akte - gespeichert - ist, und das ist ja klar prüfbar"), ignoriert aber die bisherige Rechtsprechung und vor allem die praktischen Probleme.
October 17, 2025 at 6:25 AM
Ich muss mich daher korrigieren: die Frist des § 275 Abs. 1 S. 2 StPO ist bei elektronischer Aktenführung nur gehalten, wenn das Urteil durch eine zuständige Person bis dahin veraktet wurde, nachgewiesen durch das nicht abänderbare Speicherdatum oder einen entsprechenden Vermerk der Geschäftsstelle.
October 17, 2025 at 6:25 AM
... (Graf in KK-StPO, § 32b StPO Rn. 7). Dann reicht es natürlich auch nicht mehr, es "auf den Weg" gebracht zu haben, so dass die Rechtsprechung zur Papierakte insoweit obsolet ist.
October 17, 2025 at 6:25 AM