(1) Schutz von Abgeordneten vor strafrechtlicher oder dienstlicher Verfolgung für Abstimmungen oder Äußerungen, die sie im Parlament oder seinen Ausschüssen getätigt haben.
(2) wenn der Sachse kuscheln kommt.
(1) Schutz von Abgeordneten vor strafrechtlicher oder dienstlicher Verfolgung für Abstimmungen oder Äußerungen, die sie im Parlament oder seinen Ausschüssen getätigt haben.
(2) wenn der Sachse kuscheln kommt.