Man müsste halt das Gesetz entsprechend ändern, aber das ist in Zeiten des Spardiktats wohl eine aussichtslose Forderung ...
Man müsste halt das Gesetz entsprechend ändern, aber das ist in Zeiten des Spardiktats wohl eine aussichtslose Forderung ...
Wird der Arbeitgeber vom Finanzamt für zu wenig einbehaltene Lohnsteuer als Schuldner in Anspruch genommen, hat er ein Rückgriffsrecht auf den Arbeitnehmer.
Wird der Arbeitgeber vom Finanzamt für zu wenig einbehaltene Lohnsteuer als Schuldner in Anspruch genommen, hat er ein Rückgriffsrecht auf den Arbeitnehmer.
Und über das vorhandene Buffet könnte man durchaus noch was einnehmen …
Und über das vorhandene Buffet könnte man durchaus noch was einnehmen …