Simon Nieland
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Reposted by Simon Nieland
Laut Rechtssprechung des BVerwG bedarf es für eine qualifizierte Gefahrenlage nur einer Prognose. Das heißt, dass anders als von Verkehrsbehörden oft angenommen wird, keine Unfälle erfolgen müssen. Hier geht's zu unserem aktuellen Rechtsgutachten #VisionZero
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Rechtsgutachten Schulstraßen
Rechtsgutachten Schulstraßen: Keine Ausreden mehr – sichere Schulwege für Kinder jetzt! Handlungsmöglichkeiten für Kommunen bei Schulstraßen.
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January 3, 2024 at 8:32 PM