Silvester ist meist friedlich – dennoch gab es Übergriffe auf Polizei & Rettungskräfte, viele Festnahmen und Verletzte durch Feuerwerk. In Berlin hatten fast 40 % der Tatverdächtigen keinen deutschen Pass, obwohl sie nur rund 24 % der Bevölkerung ausmachen (Polizeizahlen).
Silvester ist meist friedlich – dennoch gab es Übergriffe auf Polizei & Rettungskräfte, viele Festnahmen und Verletzte durch Feuerwerk. In Berlin hatten fast 40 % der Tatverdächtigen keinen deutschen Pass, obwohl sie nur rund 24 % der Bevölkerung ausmachen (Polizeizahlen).
Art. 7 GG + Landesschulgesetze: Schule hat Bildungs-, nicht Parteizwecke; Schutz der Schüler.
§ 130 StGB / § 241 StGB: Feindmarkierung und Morddrohungen sind strafbar.
👉 Ablehnung rechtmäßig
Art. 7 GG + Landesschulgesetze: Schule hat Bildungs-, nicht Parteizwecke; Schutz der Schüler.
§ 130 StGB / § 241 StGB: Feindmarkierung und Morddrohungen sind strafbar.
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Art. 7 GG + Landesschulgesetze: Schule hat Bildungs-, nicht Parteizwecke; Schutz der Schüler.
§ 130 StGB / § 241 StGB: Feindmarkierung und Morddrohungen sind strafbar.
👉 Ablehnung rechtmäßig
Art. 7 GG + Landesschulgesetze: Schule hat Bildungs-, nicht Parteizwecke; Schutz der Schüler.
§ 130 StGB / § 241 StGB: Feindmarkierung und Morddrohungen sind strafbar.
👉 Ablehnung rechtmäßig
Art. 7 GG + Landesschulgesetze: Schule hat Bildungs-, nicht Parteizwecke; Schutz der Schüler.
§ 130 StGB / § 241 StGB: Feindmarkierung und Morddrohungen sind strafbar.
👉 Ablehnung rechtmäßig
Art. 7 GG + Landesschulgesetze: Schule hat Bildungs-, nicht Parteizwecke; Schutz der Schüler.
§ 130 StGB / § 241 StGB: Feindmarkierung und Morddrohungen sind strafbar.
👉 Ablehnung rechtmäßig