www.derbund.ch/zuerich-expe...
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Art. 70.3 BV: Bund und Kantone fördern die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften. Art. 62.4 BV: Falls die Kantone im Schulwesen keine gemeinsame Lösung zustande bringen, darf der Bundesrat einschreiten.
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