punktoni.bsky.social
@punktoni.bsky.social
Aha, dann ist es für Sie nicht "fraglich, ob", sondern "wünschenswert, dass"... Sind Sie der Ansicht, dass solche von Ihnen geforderten Änderungen der Rechtsgrundlagen den grundrechtlichen Anforderungen entsprechenden können?
February 16, 2025 at 1:31 PM
Siehe den den grundrechtlichen Anforderungen entsprechenden § 22 Abs 2 SPG
February 16, 2025 at 1:21 PM
Die Forderung einer "ansatzlosen" "Massen"-Überprüfung ist eines Professors für Öffentliches Recht unwürdig! Fordern Sie also eine Änderung bestehender Grundrechte? Keine grundrechtliche Abwägung für den Einzelfall mehr?
February 16, 2025 at 1:19 PM
Damit die Bevölkerung aus Frust Faschismus wählt?
January 5, 2025 at 12:19 PM
Erwerbsfreiheit kann im Einzelfall allerdings Eingriff in die Versammlungsfreiheit rechtfertigen, vgl VfSlg 18.601/2008
November 30, 2024 at 3:51 PM