Ich finde es auch nicht fernliegend ihn dann als grundstechtsberechtigt anzusehen, wenn er eben nicht im Subordinationsverhältnis agiert, z. B. als kommunales Krankenhaus. Habe aber atm kein Gefühl für die rechtswissenschaftliche Einordnung dabei.
Ich finde es auch nicht fernliegend ihn dann als grundstechtsberechtigt anzusehen, wenn er eben nicht im Subordinationsverhältnis agiert, z. B. als kommunales Krankenhaus. Habe aber atm kein Gefühl für die rechtswissenschaftliche Einordnung dabei.