plintsch.bsky.social
@plintsch.bsky.social
Seh ich auch so! Die Begründung des OGH bewegt sich natürlich im Rahmen, find‘s demokratiepolitisch aber auch wichtig, einen inhaltlich kritischen Blick auf die Rechtsprechung zu haben (immer im sachlichen Rahmen, natürlich).
February 8, 2025 at 7:08 PM
Auf der einen Seite ein (bald?) Kanzler, der ihm nicht genehme europäische Urteile nicht befolgen will. Auf der anderen ein Journalist, der inhaltliche Kritik an einem Urteil äußert (Stichwort Watchdog). Da klafft schon ein Unterschied, finden Sie nicht?
February 8, 2025 at 10:15 AM
Schon klar, die Wertung des OGH zur Durchschnittsbetrachtung - ich kann sie trotzdem nicht ganz nachvollziehen. Ich finde „Schandurteil“ geht wohl zu weit, die Beurteilung in Rz 24 ff und der gebotenen Abwägung sehe ich trotzdem kritisch.
February 8, 2025 at 8:48 AM
Faktisch haben sich bloß 4% der EmpfängerInnen beschwert. mE schon ein guter Grund, das Grundrecht stärker als das einfachgesetzlich normierte Persönlichkeitsrecht zu gewichten. Auch, da sich politische Akteure lt EGMR idR auch mehr gefallen lassen müssen
February 7, 2025 at 10:22 PM