Sicherlich wird es für Beamte auch Streikgründe geben. Aber die dürfen auch einfach das Maul aufmachen ohne Konsequenzen zu fürchten, wie eine Angestellte Person. Deshalb gibt es das Streikrecht für organisierte Angestellte.
Sicherlich wird es für Beamte auch Streikgründe geben. Aber die dürfen auch einfach das Maul aufmachen ohne Konsequenzen zu fürchten, wie eine Angestellte Person. Deshalb gibt es das Streikrecht für organisierte Angestellte.
Siehe RKI www.rki.de/DE/Content/I...
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Im Artikel geht es auch nicht um C19, sondern generell um typische Jahrenzeiten-Krankheiten.
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Der Linken viel Glück beim Aufbruch.
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