pkai73.bsky.social
@pkai73.bsky.social
Und dass wir über diesen Masstab ggf. neu nachdenken sollten. Er nutzt dabei übrigens seine Meinungsfreiheit. Dass dabei ggf. mit der Nadel der Meinungsfreiheit gepikste Ferkel quicken, als ob sie gleich geschlachtet werden, ist dabei ein interessanter Nebeneffekt…
January 12, 2026 at 5:29 PM
Leider wahr. M.E. mahnt Günther lediglich an, dass bei der Meinungsäußerung- insbesondere mit Tatsachenbehauptungen -eine gewisse Sorgfaltspflicht besteht und dass der Masstab daran bei z.b. mir mit 2 Followern ein anderer sein kann, als bei einem Portal mit deutl. mehr Reichweite und Finanzierung
ggf.de
January 12, 2026 at 5:27 PM
Stimmt, sie hat aber Grenzen. S. Art. 5 Abs. 2 GG
January 12, 2026 at 4:03 PM
Art. 5 GG besteht nicht nur aus Abs. 1. Abs. (2) „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“
Hat Herr Günther einfach nur die Durchsetzung bestehenden Rechts angemahnt?
January 12, 2026 at 4:00 PM
Nun - ohne Ihre Aussage inhaltlich zu bewerten - die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat. Damit bleibt auch in diesem Fall der Rechtsweg offen. Am Ende entscheidet ein unabhängiges Gericht.
May 3, 2025 at 8:39 AM
Darauf das deutsche Außenministerium:
May 3, 2025 at 6:34 AM