4. Daher ist PStG so auszulegen, "dass sie transidente Personen nicht dazu zwingen, ihr Geschlecht (durch Zuordnung zu den binären Kategorien männlich oder weiblich) anzugeben."
4. Daher ist PStG so auszulegen, "dass sie transidente Personen nicht dazu zwingen, ihr Geschlecht (durch Zuordnung zu den binären Kategorien männlich oder weiblich) anzugeben."
2. Daher "Recht, dass transidente Personen ihr Geschlecht nicht kategorisieren, also insbesondere keine binäre Geschlechtszuordnung hinnehmen müssen."
2. Daher "Recht, dass transidente Personen ihr Geschlecht nicht kategorisieren, also insbesondere keine binäre Geschlechtszuordnung hinnehmen müssen."
Die "absolut nicht ungewöhnlichen" EGMR-Fragen beziehen sich ausdrücklich auf die "weltfremden und abgehobenen" UN-Fragen