UN-Charta
Art. 2, Abs. 4
Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.
UN-Charta
Art. 2, Abs. 4
Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.
Journalismus zentriert nicht die Tätersicht und seine „Logiken" Sondern rückt das Recht und zeitgleich maßgeblich die Menschen im attackierten Land in den Fokus:
Ihr Leben, ihre Situation, ihre Zukunft.
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Journalismus zentriert nicht die Tätersicht und seine „Logiken" Sondern rückt das Recht und zeitgleich maßgeblich die Menschen im attackierten Land in den Fokus:
Ihr Leben, ihre Situation, ihre Zukunft.
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Einfach einmarschieren, hallo hier sind wir, wir übernehmen das hier jetzt, kein Widerstand - das traue ich ihnen mittlerweile auch für Grönland zu.
Einfach einmarschieren, hallo hier sind wir, wir übernehmen das hier jetzt, kein Widerstand - das traue ich ihnen mittlerweile auch für Grönland zu.