Onlinekommentar.ch
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Onlinekommentar.ch ist die erste gemeinnützige Plattform für Open-Access-Kommentare in der Schweiz.
(4/4) und -kandidaten, Doktorierende und Wenigverdienende. Die Informationen zu Twint und Banküberweisung findest Du hier: onlinekommentar.ch/de/mitglieder

Wir freuen uns, wenn Du Mitglied des Vereins wirst und damit das gemeinnützige Projekt Onlinekommentar unterstützt.
Mitglieder
onlinekommentar.ch
February 13, 2025 at 4:06 PM
(3/4) Nur dank den Vereinsmitgliedern ist es möglich, die Infrastruktur des Onlinekommentars zu sichern und weiterhin Texte in der gewohnten Qualität zu publizieren.

Die Mitgliederbeiträge betragen Fr. 100 für natürliche Personen und Fr. 50 für Studierende, Anwaltsprüfungskandidatinnen
Mitglieder
onlinekommentar.ch
February 13, 2025 at 4:06 PM
(2/4) Der Onlinekommentar hat als gemeinnütziges Open-Access-Projekt eine sehr schlanke Kostenstruktur, kommt aber natürlich nicht ohne finanzielle Unterstützung aus (der jährliche Bedarf liegen bei ca. 15'000-20'000 Franken; Kosten für Schriftleitung und IT-Infrastruktur).
Mitglieder
onlinekommentar.ch
February 13, 2025 at 4:06 PM
Gefällt Ihnen das Konzept des Onlinekommentars? Unterstützen Sie uns mit einer Vereinsmitgliedschaft oder einer Spende: onlinekommentar.ch/de/mitglieder
Mitglieder
onlinekommentar.ch
February 12, 2025 at 3:10 PM
Den Auftakt machen Anton Brönnimann zu Art. 23 GwG (onlinekommentar.ch/de/kommentar...) sowie Marc Mauerhofer und Tabea Oberhänsli zu Art. 20 GwG (onlinekommentar.ch/de/kommentar...). Herausgegeben wird der Kommentar von Doris Hutzler und Damian K. Graf.
Art. 23 GwG
onlinekommentar.ch
February 12, 2025 at 3:10 PM
(5/5) Eleonor Gyr (Rechtsanwältin), Daniel Kettiger (Rechtsanwalt, Justizforscher), Andreas Lienhard (Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht, Universität Bern), Claudia Schreiber (Rechtsanwältin; @ekanzlei.bsky.social) und Daniel Brugger (Gerichtsschreiber am BGer).
February 12, 2025 at 6:46 AM
(4/5) damit auch nicht technisch versierte Anwältinnen und Anwälten sowie Richterinnen und Richter, diese nachvollziehen und zur eigenständigen Anwendung befähigt werden. Herausgegeben wird der OK-BEKJ von
February 12, 2025 at 6:46 AM
(3/5) Ziel des OK-BEKJ ist es, den Praktikerinnen und Praktikern zeitgerecht ein praxistaugliches und frei zugängliches Kommentarwerk zur Verfügung zu stellen. Insbesondere technische Fragestellungen sollen klar und einfach verständlich dargestellt werden,
February 12, 2025 at 6:46 AM
(2/5) und der Justiz tiefgreifend verändern; die Anwaltschaft und die Justiz müssen künftig zwingend elektronisch kommunizieren. Der Gesetzestext des BEKJ ist jedoch nicht durchwegs klar und leicht verständlich. Deshalb wird ein Onlinekommentar zum BEKJ geschaffen.
February 12, 2025 at 6:46 AM
(2/2) Die ersten beiden Texte erläutern die Voraussetzungen der Herabsetzungsklage (Art. 522 ZGB; onlinekommentar.ch/de/kommentar...) und die Verjährung der Herabsetzungsklage (Art. 533 ZGB; onlinekommentar.ch/de/kommentar...), jeweils verfasst von Christian Moser.
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lnkd.in
January 9, 2025 at 11:39 AM
(3/3) In diesem Sinne wünsche ich Euch ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest 🎁 und anschliessend en guete Rutsch ins neues Jahr.

Herzlich, Daniel
@danielbrugger.bsky.social
December 24, 2024 at 8:06 AM
(2/3) Herausgeberinnen und Herausgeber, Autorinnen und Autoren, Mitglieder des Vorstands, Vereinsmitglieder und weitere Supporter sowie Schriftleitung. Euer Einsatz hat den Onlinekommentar in den letzten Jahren zu einer geschätzten neuen Quelle in der schweizerischen Rechtslandschaft gemacht.
December 24, 2024 at 8:06 AM