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Der Stromnetzausbau bei der Bundesnetzagentur. www.netzausbau.de/impressum
Die Entscheidung über die Bauweise von Stromleitungen (Erdkabel oder Freileitung) wird vom Bundestag per Gesetz getroffen. Im Anhang dieses Gesetzes (BBPlG) finden Sie eine Liste der Netzausbau-Vorhaben. Die Vorhaben mit der Kennzeichnung "E“ oder "F" werden als Erdkabel gebaut.
Anlage (zu § 1 Absatz 1) BBPlG - Einzelnorm
www.gesetze-im-internet.de
February 17, 2025 at 4:13 PM