OGH bestätigt Schuldsprüche in fast allen Punkten.
Die Herabsetzung des Strafmaßes wird mit der Länge des Verfahrens begründet, nicht mit geringerer Schuld.
OGH bestätigt Schuldsprüche in fast allen Punkten.
Die Herabsetzung des Strafmaßes wird mit der Länge des Verfahrens begründet, nicht mit geringerer Schuld.