Philipp Miller
miller-philipp.bsky.social
Philipp Miller
@miller-philipp.bsky.social
Rechtsanwalt in Wien, Österreich. Besitzrecht, Unterlassungsrecht, DSGVO, Unternehmensrecht, Private Client, IT Recht, Cybercrime Asset Reallocation.
* natürlich könnten Privatdetektive normale Mieter sein; hier gemeint sind Privatdetektive im Auftrag von slap Klägern
October 29, 2025 at 8:42 AM
Führende Vermittlungsplattformen raten seit jeher dazu niemals den Kontext der Plattform verlassen das heißt kein WhatsApp etc
October 29, 2025 at 8:40 AM
Nicht nur für Mieter gilt: überzeugen Sie sich ob das Angebot real ist, sondern auch für Vermieter gilt, überzeugen Sie sich, dass die Anfrage nicht von einem Privatdetektiv stammt.
October 29, 2025 at 8:40 AM
(Unternehmer sollten wissen wie man Risiko bewertet)
October 16, 2025 at 7:48 AM
July 25, 2025 at 5:41 AM
Ein Ansatzpunkt wäre zu checken, ob der Parkplatz hauptsächlich zur Abmahnung dient, d.h. Geschäftsmodell Parkplatz-Abmahnung. Hier könnte angesetzt werden. Wer Parkplätze nutzt, ist geschützt, wer nur abmahnt, nicht. Einfach.
July 25, 2025 at 5:39 AM
Zu überlegen wäre ein Abmahnungs-Gesetz, wie in Deutschland. Es liegt eine Querschnittsmaterie vor:
www.it-recht-kanzlei.de/gesetz-gegen...
Gesetz gegen Abmahnmissbrauch seit dem 02.12.2020 in Kraft
Nachdem das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ am 09.10.2020 den Bundesrat passiert hat, ist es am 02.12.2020 größtenteils in Kraft getreten. Für künftige Abmahnu...
www.it-recht-kanzlei.de
July 25, 2025 at 5:36 AM
Das Problem ist der Rechtsmissbrauch, nicht der Anwalts-Tarif. Die "Player" sind nicht die Anwälte. Nachschärfen der Besitzregelungen gegen Missbrauch, zb durch einen StGb Paragraphen!
July 25, 2025 at 5:34 AM
Wie schon geschrieben, werden die Fallensteller auf Unterlassungsklagen umsteigen, bei denen der Streitwert nicht 800 ist sondern zb die 10fache Jahresmiete des Parkplatz, zB € 30.000,-.
July 25, 2025 at 5:32 AM