Die Rechtsgrundlage ist offen formuliert und umfasst das Entsperren, bleibt aber gleichzeitig bestimmt genug.
Ein entsprechender § in der StPO wäre natürlich "eleganter", wann auch nicht notwendig.
Die Rechtsgrundlage ist offen formuliert und umfasst das Entsperren, bleibt aber gleichzeitig bestimmt genug.
Ein entsprechender § in der StPO wäre natürlich "eleganter", wann auch nicht notwendig.