Schwierig: "Die Tötung eines Menschen ohne herabwürdigende Begleitumstände, die ihm seine Subjektqualität absprechen, verletzt Art. 1 I GG nicht".
Schwierig: "Die Tötung eines Menschen ohne herabwürdigende Begleitumstände, die ihm seine Subjektqualität absprechen, verletzt Art. 1 I GG nicht".
Ich nenne das einen lustigen Bootstrip, mit viel Spaß und Promotion für all die Leichtmatrosen.
Ich nenne das einen lustigen Bootstrip, mit viel Spaß und Promotion für all die Leichtmatrosen.