Tim Knopf
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Tim Knopf
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Egal wie gut ihr fahrt, ich fahre Güter!
#Lokführer, #TRAINfluencer, #Betriebsrat.
#Feuerwehr Oberbrandmeister. #FCSP
*boomer kommentar*
Ich denke es heißt KlimaERWÄRMUNG, wie kann es da schneien!?!?!111ELF 🤣🤣🤣
Das wird di3 GRÜNEN aber gar nicht freuen 🤪🤪
November 17, 2025 at 4:52 PM
Ganzjahresreifen sind halt ein Kompromiss aus beidem, je nach Region sicherlich gut.
Hier im Westerwald bin ich da eher skeptisch 😅
November 17, 2025 at 4:03 PM
Aber nicht das in Tüten ☝️
November 17, 2025 at 4:01 PM
Ob gewerkschaftsnah oder nicht, ich glaube das macht kaum einen Unterschied.
Am Tagesende gibt sowieso das Betriebsverfassungsgesetz und die Wahlordnung das ganze vor 😅
November 13, 2025 at 6:55 PM
EVA Akademie
November 13, 2025 at 5:57 PM
Ich verstehe vor allem nicht, dass sich sowas nicht rumspricht und die sich dann mal denken "ne lieber nicht, sonst brennender Komet vom Wagen". Oder so.
November 11, 2025 at 3:44 PM
Der absolute Kracher:
Eine der beiden hatte dabei Rollschuhe an.
ROLL-SCHU-HE!

🫨
November 11, 2025 at 3:38 PM
Baureihe 147 und Doppelstockwagen
November 11, 2025 at 12:22 PM
Das OVG sagt klar: Das ist nicht möglich.
Während der BV befasst man sich mit der Arbeit. Ausruhen kann man sich währenddessen auch nicht.
Zitat: "Vor diesem Hintergrund ist die Teilnahme an BV deshalb als Arbeitszeit [...] zu werten, weil sie jedenfalls keine Ruhepause oder Ruhezeit darstellt."
3/3
November 11, 2025 at 5:08 AM
Eines der Grundgedanken des ArbZG ist der Gesundheitsschutz des AN sowie die Sicherheit am Arbeitsplatz.
Das EU Recht sagt weiterhin, dass du dich in deiner Arbeitsfreien Zeit aus deiner Arbeitsumgebung (psychisch und physisch) zurückziehen können musst.
2/3
November 11, 2025 at 5:08 AM
Ist eine häufige Annahme.

Thema Freiwilligkeit in Anführungszeichen, weil dich der AG bei Nichtteilnahme zur Arbeit heranziehen kann, weshalb deine Verfügung über diese Zeit nur so Semi-Freiwillig ist.
Aber das OVG Münster stützt sich hier bei seinem Spruch auf einen anderen Aspekt:
1/3
November 11, 2025 at 5:08 AM
Es wird für die Teilnahme nicht nur Arbeitszeit gutgeschrieben, es gilt auch als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.
Dementsprechend sind auch die Ruhezeiten einzuhalten.
November 10, 2025 at 9:32 PM
Das "bezahlt daran Teilnehmen" ist bei uns auch gar nicht das Thema.
Zumindest das sieht der Arbeitgeber ein 😅
November 10, 2025 at 8:36 PM
Oh ja!
November 10, 2025 at 8:29 PM
Aus dem Zusammenhang ergibt sich damit, dass es hier um vergütungsrechtliche bzw. tarifvertragliche Fragen ging.
Es ist allgemein anerkannt, dass der Begriff der Arbeitszeit im arbeitsschutzrechtlichen und im vergütungsrechtlichen Sinne nicht einheitlich verwandt wird.
3/3
November 10, 2025 at 8:28 PM
Es folgte nämlich unmittelbar die Feststellung, das "Soweit die Teilnahme über die normale Arbeitszeit hinausgeht, ist dies keine Mehrarbeit und auch nicht als Mehrarbeit zu vergüten; es besteht kein Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag."
2/3
November 10, 2025 at 8:28 PM
Die Arbeitgeber berufen sich hier gerne auf ein Urteil des BAG, in dem die Aussage zu finden ist, das "die Teilnahme an Betriebsversammlungen keine Arbeitszeit sei und deshalb auch nicht die Arbeitszeitvorschriften gälten".
ABER vergessen dabei dem Kontext!
1/3
November 10, 2025 at 8:28 PM
Das ist richtig, deshalb müsste der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer entsprechend auch die Nachtschicht davor wegnehmen.
November 10, 2025 at 8:10 PM
Du hast Arbeitszeitgesetz falsch geschrieben.
Macht nichts, passiert auch dem Arbeitgeber ständig.
November 10, 2025 at 8:08 PM