Die ursp. Fassung des GEG 2020 enthielt keine spez. Verpflichtung zum Austausch von Heizkesseln die nicht 65 % EE nutzen. Diese Anforderung wurde erst mit der Novelle von 2023 eingeführt, die auch klarstellt, dass bestehende Heizungen weiter betrieben und repariert werden dürfen.
Die ursp. Fassung des GEG 2020 enthielt keine spez. Verpflichtung zum Austausch von Heizkesseln die nicht 65 % EE nutzen. Diese Anforderung wurde erst mit der Novelle von 2023 eingeführt, die auch klarstellt, dass bestehende Heizungen weiter betrieben und repariert werden dürfen.