Nürnberg #nuremberg #germany
§ 1(1) AfD-ler und deren Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, ist es verboten, sich in der Öffentlichkeit ohne ein Hakenkreuz zu zeigen.
§ 1(1) AfD-ler und deren Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, ist es verboten, sich in der Öffentlichkeit ohne ein Hakenkreuz zu zeigen.
Wenn ich das Niveau senke, wenig begründe und auch einfach läster, dann bekomme ich Reaktionen.
Dann wird es wahrgenommen.
Wenn ich das Niveau senke, wenig begründe und auch einfach läster, dann bekomme ich Reaktionen.
Dann wird es wahrgenommen.