Kai Arzheimer
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Politics Prof @powimz.bsky.social | parties, elections, attitudes, behaviour | right-wing extremism/populism/radicalism https://www.kai-arzheimer.com/
Ja, so dass man es wirklich der Partei zurechnen kann. Nicht einfach oder offensichtlich, aber auch nichts, was man nicht ernsthaft prüfen sollte.
November 8, 2025 at 10:26 AM
Ja, so dass man es wirklich der Partei zurechnen kann. Nicht einfach oder offensichtlich, aber auch nichts, was man nicht ernsthaft prüfen sollte.
Bin kein Staats-/Verfassungsrechtler, aber Art 21 nennt neben Beeinträchtigung/Beseitigung der FDGO noch mal gesondert 'den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden' als Grund für Verfassungswidrigkeit. Wenn es wirklich Spionage/Kollaboration mit Russland geht, wäre das m.E. zu bedenken
November 8, 2025 at 10:02 AM
Bin kein Staats-/Verfassungsrechtler, aber Art 21 nennt neben Beeinträchtigung/Beseitigung der FDGO noch mal gesondert 'den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden' als Grund für Verfassungswidrigkeit. Wenn es wirklich Spionage/Kollaboration mit Russland geht, wäre das m.E. zu bedenken