Julian Pehm
jpehm.bsky.social
Julian Pehm
@jpehm.bsky.social
Researcher @ Institute for European Tort Law, Vienna - Private account where, on rare occasions, I post about law, media, and other unrelated issues.
Das Verhältnis zum MedienG finde ich auch leicht missverständlich. ME müsste es heißen, (nur) die Verantwortung des Medieninhabers richtet sich nach MedienG. Etwaige andere Ansprüche gegen Dritte müssten nach wie vor möglich sein.
October 24, 2023 at 10:21 AM
Spannend danke. Die Haftungsregel überzeugt mich nicht wirklich. Ersatz ideeller Schäden kann man argumentieren, aber warum nur online und nicht gleich in § 1330 ABGB? Ob online disinhibition das rechtfertigen kann, hm ... Immerhin die Sonderverjährung wird auch allg gestrichen.
October 24, 2023 at 10:19 AM