johnbreitling.bsky.social
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Bescheide an die/den Adressaten bei denen die Rechtsmittelfrist mit Übernahme/Hinterlegung zu laufen beginnt, werden immer mit RSb zugestellt. Da nur so die Berechnung der Fristen möglich ist. Bekommt man den Bescheid nur zur "Information" kann auch per Mail, Brief) zugestellt werden.
October 24, 2025 at 10:45 AM