#Menschenrechte
der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 garantiert in Artikel 23 das Recht auf Arbeit.
Artikel 23 :
1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit @parlament.gv.at
#Menschenrechte
der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 garantiert in Artikel 23 das Recht auf Arbeit.
Artikel 23 :
1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit @parlament.gv.at