Frederik Obermaier
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Das mag sich falsch anfühlen für Sie, ist aber presserechtlich geboten. Ihr Beispiel ist die Pressemitteilung einer UN-Untersuchungskommission - diese wird auch in Berichterstattung i.d.R. so wiedergegeben - aber eben als Einschätzung von eben dieser & nicht als Tatsachenbehauptung von Journalisten
October 23, 2025 at 9:39 AM
Das mag sich falsch anfühlen für Sie, ist aber presserechtlich geboten. Ihr Beispiel ist die Pressemitteilung einer UN-Untersuchungskommission - diese wird auch in Berichterstattung i.d.R. so wiedergegeben - aber eben als Einschätzung von eben dieser & nicht als Tatsachenbehauptung von Journalisten
Wörter wie "offenbar" und "mutmaßlich" gehören zur journalistischen Verdachtsberichterstattung. Auch wenn sie sperrig klingen mögen, sind sie ein Gebot der Fairness (und presserechtlich erforderlich) - bis es ein Gerichtsurteil gibt.
October 23, 2025 at 8:20 AM
Wörter wie "offenbar" und "mutmaßlich" gehören zur journalistischen Verdachtsberichterstattung. Auch wenn sie sperrig klingen mögen, sind sie ein Gebot der Fairness (und presserechtlich erforderlich) - bis es ein Gerichtsurteil gibt.