Wenn genau die Schwangerschaft zum Tod der Schwangeren führen würde, wäre die Güterabwägung, mit diesen Grundannahmen aus meiner Sicht eigentlich unmöglich.
Wenn genau die Schwangerschaft zum Tod der Schwangeren führen würde, wäre die Güterabwägung, mit diesen Grundannahmen aus meiner Sicht eigentlich unmöglich.
Sie würden argumentieren, das der zeitlich begrenzte Eingriff in die Freiheitsrechte der Schwangeren ehr gerechtfertigt ist, als den Eingriff gegen das Recht des Embryos.
Sie würden argumentieren, das der zeitlich begrenzte Eingriff in die Freiheitsrechte der Schwangeren ehr gerechtfertigt ist, als den Eingriff gegen das Recht des Embryos.