vimeo.com/888388377
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www.faszination-fankurve.de/news/68880/a...
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www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.heims...
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Keine Nötigung, nur Verstoß gegen das VersG. Die Gründe des Richters:
👨⚖️ Eine Verurteilung wäre eine „haarsträubende Überdehnung des Gewaltbegriffs“
👨⚖️ Unser Protest sei nicht verwerflich wegen Art. 20a GG (Staatspflicht Lebensgrundlagen zu schützen)
taz.de/Novelle-des-...
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