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Wer vorschlägt, über qualitative Unterschiede im Schutzumfang nachzudenken oder das Würdeverständnis nicht als metaphysisch fixiertes Dogma, sondern als rechtsethisch rekonstruierbares Prinzip zu behandeln, bewegt sich innerhalb der verfassungsrechtlich zulässigen und fachlich notwendigen Debatte.
August 7, 2025 at 1:17 PM