Referentenentwurf hier: www.bmas.de/DE/Service/G...
Auch diese Regelung kann man kritisieren, aber es ist halt etwas anderes als in der zeit analysiert wird.
Referentenentwurf hier: www.bmas.de/DE/Service/G...
Auch diese Regelung kann man kritisieren, aber es ist halt etwas anderes als in der zeit analysiert wird.
Die Begründung dazu im Referentenentwurf ist folgende:
„Dabei wird zum Schutz von psychisch Erkrankten und von Menschen,
Die Begründung dazu im Referentenentwurf ist folgende:
„Dabei wird zum Schutz von psychisch Erkrankten und von Menschen,
Die Neuregelung in § 31s Abs. 2 Satz 2 SGB II zu persönlicher Vorsprache soll so lauten:
„(2) Vor der Feststellung der Minderung nach Absatz 1 soll
Die Neuregelung in § 31s Abs. 2 Satz 2 SGB II zu persönlicher Vorsprache soll so lauten:
„(2) Vor der Feststellung der Minderung nach Absatz 1 soll